Der 48-jährige Angeklagte im Koffermord-Prozess ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Archivfoto) Foto: dpa

Wegen Mordes und Totschlags ist der 48-jährige Angeklagte im Stuttgarter Koffermord-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann zwei Zechkumpanen umgebracht hat.

Stuttgart - Im Prozess um die Stuttgarter Kofferleichen ist der Angeklagte wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger verurteilt worden. Das Landgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 48-Jährige an Himmelfahrt 2014 im Alkoholrausch zwei seiner Zechkumpanen umgebracht hat. Erst erstach er eine 47 Jahre alte Frau, dannach erschlug er einen schlafenden 50-Jährigen mit einem Feuerlöscher. Beide Toten wurden der Stuttgarter Obdachlosen-Szene zugerechnet. Das Gericht erkannte eine besondere Schwere der Schuld.

Die Frau verblutete laut Obduktion nach mehreren Messerstichen. Der 50-Jährige starb an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma. Ihre Leichen waren am 1. Juni 2014 nackt und schwer malträtiert in zwei großen Reisekoffern verpackt an einem Bahndamm im Stuttgarter Schlossgarten gefunden worden.

48-Jähriger hält an Komplott-Theorie fest

Der Staatsanwalt hatte auf lebenslange Haft plädiert. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei bei dem gelernten Maurer zudem zwingend. Unter Alkohol werde er extrem aggressiv, was auch diverse Vorstrafen wegen Körperverletzungen zeigten.

Nach Meinung des Verteidigers ist im Prozess nicht ausreichend bewiesen worden, dass die Zechkumpanin nicht für die Tötung von Peter G. verantwortlich war. Er hatte daher auf maximal sieben Jahre Haft plädiert. Der Angeklagte hielt bis zum Schluss an einer Komplott-Theorie fest: Die Leichen seien von der Gerichtsmedizin manipuliert worden, um ihm die Sache anzuhängen.