Union und SPD hatten die Entlastung für Familien im Koalitionsvertrag vereinbart (Symbolbild). Foto: dpa

Kindergelderhöhung, ein höherer Grundfreibetrag und ein höherer Kinderfreibetrag: Besonders Familien sollen ab kommenden Jahr mehr Geld in der Tasche haben – nun liegen die Details des Milliardenpakets von Union und SPD vor.

Berlin - Familien in Deutschland sollen ab kommendem Jahr um rund 9,8 Milliarden Euro entlastet werden. Zu dem Paket gehört eine Kindergelderhöhung um 10 Euro im Monat ab Juli 2019, ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Kinderfreibetrag und eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression, wie am Montag aus Regierungskreisen verlautete. Das sieht ein Referentenentwurf des Finanzministeriums vor. Am 27. Juni soll das Familienentlastungspaket vom Kabinett beschlossen werden.

Union und SPD hatten die Entlastungen im Koalitionsvertrag vereinbart, einige Maßnahmen gehen aber etwas darüber hinaus - und betreffen nicht nur Familien. Die Reform soll vor allem auf Haushalte mit geringen oder mittleren Einkommen abzielen. Eine Familie mit zwei Verdienern und einem Bruttojahresgehalt von 60 000 Euro würde im kommenden Jahr um 9,36 Prozent entlastet, in Geld würde das 251 Euro bedeuten. Bei einem Familieneinkommen von 120 000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen (1,8 Prozent im Vergleich zu 2018). Ziel sei ein sozial gerechtere Steuerpolitik, hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministerium.

Olaf Scholz plant zusätzliche Entlastungen bei der Einkommenssteuer

Da nach der letzten Schätzung bis zum Jahr 2022 Steuermehreinnahmen von 63,3 Milliarden für Bund, Länder und Gemeinden erwartet werden, plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zudem zusätzliche Entlastungen bei der Einkommenssteuer. Insgesamt soll die „kalte Progression“ gemäß des Pakets um 2,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 2020 um 2,1 Milliarden Euro abgebaut werden – diese Summen sind in der Gesamtentlastung von knapp zehn Milliarden Euro ab 2019 eingerechnet.

Das Problem der „kalten Progression“ entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, die Kaufkraft aber kaum steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern an den Fiskus – quasi eine schleichende Steuererhöhung.

Bei den Berechnungen der Entlastungen wird von der Regierung eine Inflationsrate von 1,84 Prozent (2019) uns 1,95 Prozent (2020) angenommen. Der Grundfreibetrag, den jeder Steuerzahler hat, soll von 9000 auf 9168 Euro (2019) und 9408 Euro (2020) steigen. Der Kinderfreibetrag zudem von 7428 auf 7620 Euro (2019) und auf 7812 (2020). In weiteren Stufen soll das Kindergeld gemäß des Koalitionsvertrags bis 2021 um insgesamt 25 Euro pro Kind im Monat steigen, die zweit Erhöhung um 15 Euro ist ab Januar 2021 geplant.