Voll verschleierte Frauen beim Einkaufen Foto: dpa/Michael Kappeler

Grüne und CDU wollen die Vollverschleierung an Hochschulen unterschiedlich streng verbieten. Auch am Tierschutz und der Frauenförderung scheiden sich noch die Geister.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat kürzlich in einem Satz begründet, warum die Landesregierung eine Vollverschleierung mittels Burka oder Niqab an Schulen verbietet: Es sei nicht zu erwarten, dass es viele solcher Fälle gebe – „aber sobald einer auftritt, wird er nur schwer lösbar, wenn ein Gesetz dafür fehlt.“ Und wie ist es an Hochschulen? Da sei die Sache „komplizierter“, lautete seine Antwort.

 

Sie ist jedenfalls so kompliziert, dass Grüne und CDU bis zur Stunde keine Einigung gefunden haben, wie man mit dem Phänomen einer vollverschleierten Studentin umgehen soll. Dass es auch dafür einer Regelung bedarf, sei in der Koalition unstrittig, heißt es in der CDU-Landtagsfraktion.

Doch wie? Eher so wie in Bayern, wo es im Hochschulgesetz heißt: „Mitglieder der Hochschule dürfen in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, Hochschulbelange stehen dem entgegen.“ Oder doch eher als Kann-Vorschrift, wie es Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in ihrem Gesetzentwurf vorschlägt: „Die Hochschule wahrt die Glaubensfreiheit ihrer Mitglieder und Angehörigen. Ungeachtet dessen kann sie eine Verhüllung des Gesichts untersagen, wenn dies erforderlich ist ...“ „Wir hätten es lieber als Regel“, heißt es bei den Christdemokraten – während die Grünen mit Blick auf die Autonomie der Hochschule die sanftere Version bevorzugen.

Gendergerechtigkeit

Eine Woche vor der parlamentarischen Sommerpause ringen die Koalitionspartner also noch um Formulierungen zur Reform des Landeshochschulgesetz. Ob sich der Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 28. Juli noch damit befassen kann, ist fraglich. Denn das Thema Burkaverbot ist nur ein kleines, wenn auch öffentlichkeitsrelevantes Detail in dem mehr als 100 Seiten starken Entwurf aus dem Hause Bauer. Dieser birgt vielmehr – neben zahlreichen rechtstechnischen Änderungen, die völlig unstrittig sind – eine ganze Reihe weiterer Vorschläge, die sich für die politische Aufladung eignen. In Zeiten eines nahenden Landtagswahlkampfs ist die Neigung dazu auf beiden Seiten der Koalition ausgeprägt.

So soll etwa die Position der Gleichstellungsbeauftragten ausgebaut werden, indem diese künftig in den Findungskommissionen für Rektorats- und Hochschulratsmitgliedern vertreten sind. Sie werden damit bereits in der Findungsphase an der Auswahl des Leitungspersonals der Hochschule beteiligt. Die Berufungskommissionen sollen außerdem dokumentieren, was sie getan haben, um Frauen zu berufen. „Gendergerechtigkeit“ lautet das zentrale Stichwort auf der grünen Seite – währen die CDU von „Etablierung eines zentralen Machtinstruments“ redet.

Kleine grüne Frösche

Mit der Gesetzesnovelle sollen aber auch Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Tierschutz stärker ins Schaufenster gestellt werden. Vor allem der Tierschutz werde überbetont, heißt es bei den Christdemokraten. Bereits jetzt verließen renommierte Forscherteams die Hochschulen in Richtung Ausland, weil sie sich in ihrer Forschungsfreiheit eingeschränkt sehen. Auch die Impfstoffforschung sei ohne Tierversuche nur eingeschränkt möglich. Immerhin seien aus „dicken grünen Kröten“ im Lauf der Verhandlungen „kleinere grüne Frösche“ geworden, heißt es ironisch bei den Christdemokraten. Ob sie bereit sind, diese zu schlucken, ist dennoch nicht sicher.