...will die große Koalition hingegen den Topmanagern gehen. Zumindest finanziell. Und auch nur, wenn diese ihren Unternehmen geschadet haben. Die Bosse sollen Fehler künftig aus eigener Tasche bezahlen. Dies dürfte ... Foto: dpa

Die deutschen Top-Manager sollen noch schärferen Regeln unterworfen werden als bisher schon geplant. Bei Fehlleistungen müssen sie in Zukunft damit rechnen, selbst zur Kasse gebeten zu werden.

Berlin - Die deutschen Top-Manager sollen noch schärferen Regeln unterworfen werden als bisher schon geplant. Bei Fehlleistungen müssen sie in Zukunft damit rechnen, selbst zur Kasse gebeten zu werden.

Union und SPD verständigten sich am Donnerstag in Berlin grundsätzlich darauf, in den Gesetzentwurf der Bundesregierung weitere massive Begrenzungen für Vorstände und Aufsichtsräte aufzunehmen.

Bislang konnten Vorstandsmitglieder alle Schäden auf spezielle Haftpflicht-Versicherungen abwälzen. Nun sollen sie für Schäden mit maximal einem Jahresgehalt selbst einstehen müssen: Verdient ein Manager zum Beispiel zwei Millionen Euro, hat aber einen Schaden von fünf Millionen verursacht, muss er sein gesamtes Jahressalär für den Ausgleich einsetzen und kann nur im Hinblick auf die restlichen drei Millionen Euro auf die Versicherung verweisen.

Auch die Gier nach Bonuszahlungen soll nach Darstellung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Wolfgang Bosbach und Joachim Poß, weiter eingedämmt werden. Die erfolgsabhängigen Zusatzzahlungen, deren Praxis als ein Grund für die Weltfinanzkrise gilt, dürfen die Vorstände nach den neuen Plänen erst nach Vertragsende einstreichen. Damit sollen die Manager angehalten werden, sich mehr am langfristigen Erfolg des Unternehmens zu orientieren.

Die Runde verständigte sich auch grundsätzlich auf eine neue Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate, die ein Manager übernehmen darf. Nach Angaben von Poß ist daran gedacht, die Höchstzahl der Mandate von bisher zehn auf fünf zu beschränken. Über einzelne Ausnahmebestimmungen werde insbesondere für "Familien- Aktiengesellschaften" noch diskutiert.

Auch mit der umstrittenen Praxis des unmittelbaren Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat soll nach dem Willen der Koalitionäre Schluss sein. In Zukunft müssen nach den Plänen Vorstandsmitglieder zwei Jahre warten, ehe sie von dem Leitungs- in das Kontrollgremium desselben Unternehmens eintreten können. Der nahtlose Übergang von Vorständen in den Aufsichtsrat gilt als Grund, weshalb die Unternehmensführungen mitunter nicht ausreichend von dem dafür vorgesehenen Gremium überwacht werden.

Bosbach sagte nach Abschluss der Beratungen: "Wir wollen über den bisherigen Gesetzentwurf hinausgehen." Sein SPD-Kollege Poß verwies darauf, dass es weiter Uneinigkeit in einzelnen Fragen gebe, die auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausgeräumt werden könnten. So sei die Union nicht bereit, eine indirekte Begrenzung der Managervergütung über das Steuerrecht mitzutragen. Die SPD wolle, dass Gehaltszahlungen über einer Million Euro nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden können. Auch eine Einführung einer Börsenumsatzsteuer habe die Union abgelehnt. Wie Bosbach zeigte sich aber auch Poß zufrieden mit dem Kompromiss.

Die Bestimmungen sollen nun im laufenden Gesetzgebungsverfahren zusätzlich in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen werden, der sich vornehmlich mit der Begrenzung der Managergehälter beschäftigt. Danach soll die Vergütung eines Vorstands künftig in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Leistung und zum Lohnniveau in seiner Firma stehen. Aufsichtsräte müssen sogar die Vergütungen herabsetzen, wenn sich die Lage der Firma verschlechtert. In dem Entwurf steht auch, dass die Aufsichtsräte selbst über die Managervergütung entscheiden müssen.

Im Kern bewegten sich beide Seiten bei den neuen Regeln aufeinander zu. Die neue Haftungsregelung wird aber auf Wunsch der SPD in den Entwurf hineingeschrieben.