Die Richter der 20. Strafkammer werden sich von Oktober an wieder mit den Vorkommnissen im Klinikum in den Jahren 2013 bis 2016 beschäftigen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Nach der Verurteilung des Ex-Abteilungsleiters Andreas Braun müssen sich vom 8. Oktober an drei Dienstleister wegen Betrugs, Untreue und Bestechung verantworten. Ein Angeklagter wurde vom Klinikum bereits verklagt.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess: Kaum hat die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart den ehemaligen Abteilungsleiter des städtischen Klinikums Stuttgart, Andreas Braun (60), wegen versuchten Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, müssen sich vom 8. Oktober an drei weitere Angeklagte in dieser Angelegenheit verantworten. Die Verhandlung gegen drei Dienstleister, die laut Anklage zum Tatzeitpunkt 2013 bis 2016 mit Braun durch Täuschungen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen, war 2021 aus logistischen Gründen ausgesetzt worden. In der Coronazeit gab es keinen ausreichend großen Gerichtssaal für sechs Angeklagte und zwölf Verteidiger. Damals fand nur der Prozess gegen drei Patientenbetreuer statt, von denen zwei ins Gefängnis wanderten. Die Kammer hat für die Verhandlung bis Mitte Dezember vorerst zehn Verhandlungstage angesetzt.