Masten vor dem Braunkohlekraftwerk Niederaußem – laut Kohleausstiegsgesetz, das Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben, gehen zuerst Kraftwerke in NRW vom Netz. Foto: dpa/Federico Gambarini

Bundestag und Bundesrat haben den Kohleausstieg beschlossen. Der Weg bis zum endgültigen Ausstieg kann aber nicht wirklich überzeugen, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.

Berlin - An Meinungsvielfalt herrscht in diesem Land kein Mangel. Wer daran zweifelt, mag sich noch einmal die Bundestagsdebatte vom Freitag zu Gemüte führen, die dem Parlamentsbeschluss zum Kohleausstieg vorausging. Die Regierungsparteien sehen darin ein gelungenes Beispiel dafür, wie sich Deutschland sozialverträglich auf den Weg in eine klimaneutrale Zukunft macht. Die Grünen halten den Abschied von der Kohleverstromung für eine ökologische Mogelpackung, die Liberalen beklagen die Subventionitis als teuren Etikettenschwindel, während die AfD gar nicht vom braunen Gold lassen will und die Angst davor schürt, dass die Reviere nun Armut und Bedeutungslosigkeit anheimfallen.

Es hilft womöglich, die Dinge in Perspektive zu setzen. Deutschland ist nicht das erste Land, das dem Rohstoff den Rücken kehrt, das seine Industrialisierung erst ermöglicht hat. Österreich, Schweden oder Belgien haben es vorgemacht, zur Einhaltung des Weltklimaabkommens müssen möglichst viele möglichst schnell folgen. Die besondere Herausforderung für die Bundesrepublik besteht darin, dass parallel der Atomausstieg läuft. Beim aktuell schleppenden Ausbau der Erneuerbaren Energien ist unklar, ob die neu gesteckten Ziele für die Alternativen Sonne, Wind und Wasserstoff erreicht werden oder am Ende doch nur mehr Strom importiert wird. Wenn der Umstieg in der größten Volkswirtschaft Europas aber gelingt, kann er überall gelingen. Das hätte Vorbildcharakter.

Zu wenig für das Klimaabkommen

Die Grundsatzentscheidung hat das Prädikat „historisch“ verdient, ihre Umsetzung ist weniger zukunftsweisend. Das fängt mit der Übergangszeit von 18 Jahren an. Zwar werden zügig Kraftwerke in NRW stillgelegt, sonst passiert in diesem Jahrzehnt nicht mehr viel. Wer Klimaforscher vom notwendigen globalen Kohleausstieg bis 2030 reden hört, dem drängt sich der Eindruck von Mutlosigkeit auf. Das gilt zumal, weil die sozialen Folgen in keinem Verhältnis zum politischen Getöse stehen. In der deutschen Braunkohle-Industrie arbeiten noch etwas mehr als 20000 Menschen, knapp die Hälfte von ihnen erreichen in den nächsten zehn Jahren ohnehin das Rentenalter. Der vorübergehend ausgebremste Ausbau der Erneuerbaren hat bereits zu mehr Jobverlusten geführt. Dass Geld fließt für Übergangshilfen, Entschädigungen und Regionalförderung ist dennoch richtig - wenn politische Entscheidungen die Wirtschaftsstruktur verändern, muss es einen Ausgleich geben.

Strukturhilfe unter falscher Flagge

Problematisch ist die finanzielle Dimension. Kraftwerksbetreiber bekommen Milliarden, obwohl die Kohleverstromung wegen immer günstigerer Alternativen und steigender CO2-Preise unrentabler wird. Berechnungen zur Verhältnismäßigkeit der Entschädigungen, hält der Wirtschaftsminister noch unter Verschluss. Und die satte Strukturhilfe von 40 Milliarden Euro kommt unter falscher Flagge daher. Natürlich gibt es speziell im Osten strukturschwache Regionen, das gilt aber losgelöst von der Kohleindustrie. Nur weil ihr Aus zum Symbol für diese Strukturschwäche geworden, muss sich nicht alles darauf konzentrieren. Ein umfassenderer Förderansatz, wie er in der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse diskutiert wurde, wäre die bessere Lösung gewesen.

Die einseitige Konzentration auf die klassischen Kohlereviere hat noch vor der Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes teure Folgen gehabt. Nicht zu Unrecht fühlten sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Baden-Württemberg benachteiligt. Auch deren klimaschonender Umstieg wird jetzt gefördert - mit zwei Milliarden Euro obendrauf.

Unter dem Strich steht eine richtige Grundsatzentscheidung, die den Steuerzahler teurer zu stehen kommt als nötig. Mit dem vielen Geld wird auch kein gesellschaftlicher Konsens erkauft, für den der Ursprungsvorschlag der Kohlekommission stand. Dafür weicht der Gesetzgeber zu weit davon ab.