Ein Wissenschaftler weigert sich zu fliegen – und wird gekündigt. Nun hat ein Arbeitsgericht den Fall entschieden. Der ist aus mehreren Gründen außergewöhnlich.
Der Klimawandel hat viele Auswirkungen. Sein Einfluss auf die Arbeitsgerichtsbarkeit hierzulande steht da sicher nicht an erster Stelle. Aber es gibt ihn, diesen Zusammenhang, und Gianluca Grimalda ist vermutlich einer der ersten, der diese Verbindung in einer ganz besonderen Form hat sichtbar werden lassen.
Im Berufsleben gibt es inzwischen viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter lieber in die Bahn setzen und nicht mehr in den Flieger, der Klimabelastung wegen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers macht das in der Regel auch möglich. Das Bundesreisekostengesetz ist dahingehend geändert worden, dass Beschäftigte des Bundes auch dann die Bahn nehmen können, wenn die – wie in der Praxis oft der Fall – kostspieliger ausfällt als das Flugzeug. Bei Gianluca Grimalda war es aber gerade anders herum. Er wollte aus voller Überzeugung gerade nicht das klimaschädliche Flugzeug nehmen, doch genau dazu wies ihn sein Arbeitgeber an. Erst kam der Streit, dann die Kündigung.
Nun ist es nicht ganz unerheblich zu wissen, dass Grimalda zum fraglichen Zeitpunkt der geplanten Rückreise in Papua Neuguinea war, um dort den Zusammenhalt der Menschen in Zeiten des Klimawandels zu erforschen. Der Inselstaat vor der Nordküste Australiens ist von Deutschland aus gesehen so ziemlich am anderen Ende der Welt. Der klimaaktivistisch engagierte Wissenschaftler missachtete die Anweisung seines Arbeitgebers, des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, und trat nach sieben Monaten vor Ort die Heimreise an – mit Bus, Bahn und Schiff. Mehr als 20 000 Kilometer durch 16 Länder in zwei Monaten. Dabei hat der Wissenschaftler ausgerechnet, dass diese langsame Art der Fortbewegung rund zehn mal weniger Treibhausgase verursacht habe, als wenn er mit dem Flugzeug gereist wäre. Trotzdem: Daheim wartete die Kündigung. Auf dem Hinweg war der Sozialwissenschaftler und Klimaforscher übrigens nicht ganz so konsequent. „Mit großem Bedauern“, sagt Grimalda unserer Zeitung, habe er damals zwei Etappen mit dem Flieger absolvieren müssen. Einmal um Myanmar herum, und einmal von Indonesien eben bis bis nach Papua Neuguinea. Mehr als 30 Tage hatte der Weg gedauert. Das alles war vor rund anderthalb Jahren, die Geschichte des langsam reisenden Überzeugungstäters ging damals um die Welt. Nun hat das Landesarbeitsgericht in Kiel eine abschließende Entscheidung in der Sache getroffen.
In erster Instanz hatte Grimalda noch verloren. Den Vorschlag des Richters, einen Vergleich zu schließen und dem Forscher zwei Monatsgehälter zu bezahlen, lehnte dieser ab. Vor dem Landesarbeitsgericht gab es nun zu Beginn des Jahres wieder einen Vergleichsvorschlag, den beide Seiten akzeptiert haben. Die fristlose Kündigung wurde aufgehoben und in eine ordentliche umgewandelt. In der Praxis bedeutet das ein noch um einige Monate länger bezahltes Gehalt. Über die genaue Höhe haben beide Seiten Stillschweigen miteinander vereinbart.
Anwalt Jörn Broschat, der laut eigener Webseite im Arbeitsrecht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt, erklärt nach der Entscheidung, dass die rechtliche Lage für Arbeitnehmer, die klimaneutrales Reisen bevorzugen, wohl nach wie vor „unsicher“ bleibe.
Grimalda ficht das nicht an. Er ist seit zehn Jahren langsam unterwegs, und möchte an seinen Überzeugungen festhalten, auch bei einem neuen Arbeitgeber. Den hat er bisher aber noch nicht gefunden. Nach Papua-Neuguinea möchte er dieses Jahr auf jeden Fall wieder reisen. Natürlich langsam.