In Heidelberg, Heilbronn und Stuttgart wurde Moritz Riedacher, Sprecher der Letzten Generation, wegen Straßenblockaden zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Noch immer ist er auf freiem Fuß und klebt sich weiter fest. Wie ist das möglich?
Moritz Riedacher ist Sprecher der Letzten Generation Stuttgart. Er hat sein Studium abgebrochen, um sich in Vollzeit als Klimaaktivist zu engagieren. In den vergangenen Monaten war der 27-Jährige an etwa 60 Straßenblockaden beteiligt, in knapp der Hälfte der Fälle hat er sich auch auf die Fahrbahn geklebt.
Sein Handeln blieb nicht ohne Konsequenzen: Nach mehreren Geldstrafen, die er mithilfe von Spenden bezahlt hatte, wurde er mittlerweile von drei Amtsgerichten – in Heilbronn, in Bad Cannstatt und in Heidelberg – zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Aufgrund einer „ungünstigen Sozialprognose, der Unbelehrbarkeit und seiner Vorstrafen“, so lautete die Einschätzung der Richter zuletzt, sind bis jetzt insgesamt elf Monate Haft zusammengekommen.
„Gut so, ab ins Gefängnis, weg von der Straße“ – Sätze wie diesen würde vielleicht der eine oder andere erboste Verkehrsteilnehmer ausrufen, der aufgrund einer Blockade einen wichtigen Termin verpasst hat. Ganz so einfach ist es aber nicht. Weil gegen die drei Urteile Berufung eingelegt wurde, sind diese eben nicht rechtskräftig. Der junge Mann ist weiterhin auf freiem Fuß. Und er wird sich weiter vor hupenden Verkehrsteilnehmern festkleben. Somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Strafbefehl in Moritz Riedachers Briefkasten landet – und der nächste Prozess ansteht.
Könnte es passieren, dass ein Gericht den jungen Mann direkt wegsperren lässt, um weitere Straftaten zu verhindern? „Nein“, sagt sein Verteidiger André Bohn. Eine bis zu 30-tägige Präventivhaft, beispielsweise in Bayern, sei denkbar. „Untersuchungshaft droht ihm aber nicht. Dafür sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.“ Sie werde von der Staatsanwaltschaft nur bei erheblichen Verbrechen wie Mord oder Totschlag beantragt – und ein Haftgrund bestehe in diesem Fall nicht, erläutert der Anwalt.
„Mein Mandant wird sich den Verfahren auch nicht entziehen. Es besteht keine Fluchtgefahr“, sagt der Jurist, der sich in zweiter Instanz am Landgericht und auch in letzter Instanz am Oberlandesgericht durchaus Chancen für einen anderen Ausgang der Verfahren ausrechnet. „Im Rahmen der Klimaprozesse werden nicht nur Haftstrafen ausgesprochen, sondern auch Freisprüche, zuletzt viermal in Berlin“, sagt der Jurist.
Knackpunkte in den Verfahren sind in der Regel unter anderem die Dauer und Intensität der Straßenblockade. „Das Gericht muss eine umfassende Gesamtabwägung vornehmen.“ Wie viele Autofahrer wurden wie lange zum Anhalten genötigt? Wie viele Verkehrsteilnehmer hatten keine Ausweichmöglichkeit? Dies sei alles im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung bei der Nötigung zu berücksichtigen. Auch muss die Frage beantwortet werden, ob die Tat durch einen rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt ist.
Und es muss geklärt werden, ob solche Aktionen das geeignete Mittel sind, um die drohende Gefahr abzuwenden. „Jura ist keine exakte Wissenschaft. Es besteht ein Spielraum, den die Gerichte nutzen können“, sagt der 34 Jahre alte Verteidiger, der auf das Bundesverfassungsgericht hofft, sollte sein Mandant final zu einer Haftstrafe verurteilt werden. „Sollte man dort irgendwann zum Schluss kommen, dass die Klebeaktionen nicht strafbar sind, werden wir einen Wiederaufnahme- beziehungsweise Gnadenantrag stellen“, sagt Bohn.