Rotmilan im Flug: Der Vogel kommt in Baden-Württemberg relativ häufig vor Foto: dpa

Macht der Vogelschutz der Windkraft den Garaus? Die Energiebranche befürchtet das, denn sie glaubt, dass das Land die Vorgaben zu streng auslegt. Als Symbol dafür steht der Rotmilan.

Stuttgart - Die Landesregierung legt nach Ansicht der Windenergiebranche die Vorschriften zum Vogelschutz zu eng aus und schreckt damit Gemeinden bei der Planung von Windkraftgebieten ab. „Wir befürchten, dass große Flächen für die Nutzung verloren gehen“, sagte der Landeschef des Bundesverbands Windenergie, der frühere Grünen-Landtagsabgeordnete Walter Witzel.

Seine Kritik entzündet sich an einem fast 100 Seiten umfassenden Leitfaden mit dem Titel „Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“. Das Papier, das unserer Zeitung vorliegt, wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) erarbeitet und soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Darin ist detailliert beschrieben, welche windkraftempfindlichen Vogelarten es gibt und wie die Planungsbehörden damit umgehen sollten. Die Verbote seien bereits bei der Bauleitplanung – also beim Aufstellen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen – zu beachten, heißt es. Denn dabei müsse ermittelt werden, ob es unüberwindbare  artenschutzrechtliche Hindernisse geben. Der Leitfaden soll dazu dienen, solche Hindernisse frühzeitig zu erkennen.

Als kaum unüberwindbares Hindernis gilt für die Naturschutzexperten des Landes der Rote Milan. Baden-Württemberg trage für ihn eine besonders hohe Verantwortung, da etwa 17 Prozent des deutschen beziehungsweise zehn Prozent des Weltbestands im Südwesten brüteten, heißt es. Rund 3000 Brutpaare werden hierzulande gezählt.

Gleichzeitig ist der Vogel extrem kollisionsgefährdet, das heißt, er wird überproportional häufig Opfer von Rotorflügeln: Laut LUBW wurden bisher 270 „Schlagopfer“ nachgewiesen. Zwar sehen die Naturschutzbehörden Ausnahmen vom sogenannten Tötungsverbot für besonders geschützte Arten vor, um dem Ausbau der Windkraft Rechnung zu tragen. Allerdings heißt es auch: „In den Dichtezentren dürfen Ausnahmen vom Tötungsverbot nicht zugelassen werden.“ Unter Dichtezentren versteht die LUBW Gebiete mit besonders hohem Vorkommen des Greifvogels, genauer, „wenn in einem Radius von 3,3 Kilometern um eine geplante Windenergieanlage mindestens vier Revierpaare vorkommen“.

Die Windkraftinvestoren betrachten dies als massiven Einschnitt. Angesichts der weiträumigen Verbreitung des Rotmilans und der stetigen Zunahme dieser Vögel werde dies in der Praxis dazu führen, dass viele Gemeinden die fraglichen Flächen pauschal aus ihrer Planung herausnehmen. Witzel wirft dem Land auch vor, die zunehmende Höhe der Kraftwerke unberücksichtigt zu lassen: Moderne Rotoren drehten sich weit oberhalb der Flughöhe von Milanen, die in 50 Meter Höhe flögen.

Die Landesregierung hält die Befürchtungen für unbegründet. Denn überall, wo es keine „Dichtezentren“ gebe, könnten Flächen schneller ausgewiesen werden. Der Leitfaden gebe damit Planungssicherheit und sei deshalb auch vorteilhaft für die Energiebranche.

Als windkraftempfindlich stuft die LUBW unter anderem folgende Vogelarten ein: Auerhuhn, Baumfalke, Graureiher, Haselhuhn, Kibitz, Kormoran, Kornweihe, Lachmöwe, Nachtreiher, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Sumpfohreule, Uhu, Wanderfalke, Weißstorch und Wespenbussard.