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OB Schuster: Das völlige Schließen des Glasbands am Kunstmuseum wird von den Planern abgelehnt.

Stuttgart - Der Streit ums Kunstmuseum nimmt kein Ende. Erst war es die Glasfassade, dann der poröse Steinbelag rund ums Museum. Jetzt sind es die Glasbänder am Kleinen Schlossplatz, die immer wieder mutwillig zerstört werden. Die Stadt will die Glasfläche verschließen. Doch die Berliner Architekten lehnen dies ab.

"Kunstmuseum, die Zweite - was geschieht mit den Glasscheiben am Kleinen Schlossplatz?" Mit diesem Arbeitstitel hatte die Stuttgarter CDU-Fraktion die Verwaltung um Aufklärung gebeten. Denn immer wieder wird das gesamte Oberlichtband beschädigt. Sei es durch Fahrzeuge, sei es durch Skater. Der größte Schaden entsteht jedoch durch Vandalismus. Bisher verursachte die mutwillige Zerstörung Reparaturkosten in Höhe von 35.000 Euro.

Doch die kleinen Schönheitsreparaturen änderten nichts am Gesamtbild: Die gesprungenen Glasplatten sind extrem unansehnlich. Kurzum: Eigentlich müssten die Glasplatten komplett erneuert werden. Aber nach wochenlangem Hin und Her zwischen dem Hochbauamt und den Berliner Architekten Hascher und Jehle macht Oberbürgermeister Wolfgang Schuster klar: "Eine Reparatur der obersten Verschleißscheiben ist technisch nicht möglich." Und zu teuer - das Hochbauamt schätzt: 400.000 Euro.

Kunstmuseum: Kein optimales Licht für die Kunst

Daher ergibt sich nur eine logische Konsequenz: das Abdecken der Glasplatten, wie es der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz zuletzt forderte und prominente Unterstützung bekam. Auch die Chefin des Kunstmuseums, Ulrike Groos, plädiert für eine Versiegelung der Glasflächen: "Tageslicht in Nachbarschaft zu künstlichem Licht, so wie es an diesem speziellen Ort im Kunstmuseum der Fall ist, ergibt kein einheitliches und damit für die Kunst optimales Licht, was wir uns wünschen würden. Das Aufeinandertreffen dieser beiden unterschiedlichen Lichtarten erzeugt störende Schatten und grünliche Reflexe an den Wänden."

Aus der Versiegelung wird aber wohl nichts. "Die Architekten haben Lösungsansätze vorgelegt, die im Wesentlichen aber von der Beibehaltung des Glasbands ausgehen. Dies wurde aber von der Verwaltung abgelehnt", so Schuster. Weiter teilt er mit, die Planer würden das völlige Schließen des Oberlichtbands ablehnen. "Sie sehen in dem Glasoberlicht ein wichtiges Gestaltungselement sowohl für den Platz als auch für die untere Ausstellungsebene und weisen auf ihr Urheberrecht hin." Nun sind die Berliner Architekten, die Anfragen unserer Zeitung mit Schweigen quittieren, bis April von Schuster aufgefordert. "grundsätzliche alternative Lösungen zu entwickeln". Bis dahin will sich auch Alexander Kotz gedulden. "Aber dann", sagt er, "muss etwas Vernünftiges rauskommen."

Unabhängige Experten bezweifeln das. Das Urheberrecht macht Architekten fast unantastbar. Nach Paragraf 2, Absatz 1, Nummer 4 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind die Werke von Architekten als Werke der Baukunst geschützt, wenn diese Werke eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Ein Sachverhalt, der auf das Kunstmuseum wohl zutrifft. "Ich kann dieses Urheberrecht nicht nachvollziehen", sagt Kotz, "wenn es so vielen übergeordneten Interessen zuwiderläuft." Für ihn gibt es daher nur einen Ansatz: "Sollte die Sache unbefriedigend ausgehen, werden wir den Antrag stellen, dass die Stadt in Zukunft nur Aufträge an Architekten vergibt, die auf dieses Urheberrecht verzichten."