Windparks im Meer spielen eine wichtige Rolle bei der Energiewende. Allerdings ist ihr Netzanschluss nicht ganz trivial. Für die Ausfallrisiken haftet der Verbraucher. Foto: dpa-Zentralbild

Staatliche Abgaben dominieren die Energiepreise. Aber nicht alle erhöhen die Rechnung, zumindest 2017. Die sogenannte Offshore-Haftungsumlage ist im kommenden Jahr negativ – und wird so zur Ausschüttung.

Stuttgart - Alljährlich richtet sich Mitte Oktober die Aufmerksamkeit vieler Stromverbraucher auf die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Denn dann verkünden Tennet, TransnetBW, 50hertz und Amprion die Höhe der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage). Im kommenden Jahr wird sie von 6,354 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent steigen. Völlig unter geht dabei in der Regel die kleinere Schwester der EEG-Umlage, die Umlage §17f EnWG oder auch Offshore-Haftungsumlage.

Sie verlagert die Haftung für Netzausfälle bei Meereswindparks großenteils auf den Stromverbraucher. Ist eine Offshore-Windanlage nämlich fertiggestellt, aber noch nicht angeschlossen, weil der Netzbetreiber nicht nachkommt, oder fällt der Netzanschluss aus, weil etwa ein Kabel defekt ist, hat der Betreiber des Windrads dennoch Anspruch auf eine Vergütung seines Stroms – auch wenn der gar nicht fließt.

Eine neue Umlage für die Meereswindkraft

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet die Netzbetreiber dazu, die ausgefallenen Einnahmen auszugleichen. Und weil sich die Summen dafür Anfang des Jahrzehnts häuften und es zum Problem zu werden drohte, den Ausbau der Meereswindenergie zu finanzieren, hat der Gesetzgeber eine neue Umlage ersonnen: Die Offshore-Haftungsumlage.

Sie ist relativ niedrig und geht deshalb gerne unter, aber dieses Jahr hat sie Beachtung verdient, denn statt den gemeinen Stromkunden zu belasten, wird sie ihn im kommenden Jahr entlasten: um genau 0,028 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden geht es also um 1,12 Euro für das Jahr 2017.

Ausgerechnet die energieintensiven Unternehmen müssen zahlen

Und das ist nicht der einzige außergewöhnliche Aspekt der Umlage 2017, denn es gibt durchaus Stromkunden, die auch im kommenden Jahr etwas für die Offshore-Haftung bezahlen müssen: und das sind ausgerechnet die energieintensiven Unternehmen, die eigentlich durch eine Deckelung entlastet werden sollen. Ab einem Verbrauch von einer Gigawattstunde müssen sie maximal 0,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen – für jede kWh jenseits der Gigawattgrenze. Hier gilt 2017 eine Umlage von 0,038 Cent. Übersteigen die Stromkosten eines Unternehmens vier Prozent des Umsatzes, sinkt der Maximalbetrag auf 0,025 Cent pro kWh. Und die fallen für die besonders energieintensive Industrie auch 2017 an. Allerdings gelten diese Beträge erst ab der 1 000 001. Kilowattstunde – darunter erhalten auch die Industrieunternehmen 2017 eine Gutschrift.

Wie alle Umlagen basiert auch die Offshore-Umlage auf Prognosen, und die stimmen naturgemäß nicht immer. 2015 beispielsweise lag die Vorhersage deutlich zu hoch. Die damals zu viel eingesammelte Umlage wird nun wieder ausgeschüttet, und zwar an diejenigen Verbraucher, die auch den Löwenanteil bezahlt haben.

1,4 Milliarden Euro eingenommen

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Offshore-Umlage zur Ausschüttung wird: 2015 erhielten die Kunden für die Kilowattstunde 0,051 Cent zurück, während die privilegierten Verbraucher jenseits der Gigawattstunde nur den Maximalbetrag zahlen mussten – dennoch entstand der erwähnte Überhang. Damals berichteten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Berliner Kanzlei Becker Büttner Held von Letzverbrauchern aus der energieintensiven Industrie, die erwogen hätten, die Zahlung der Umlage zu verweigern. Daraus geworden ist aber offenbar nichts – ein entsprechendes Verfahren ist jedenfalls nie bekannt geworden. Auch die Anwälte kamen zu dem Schluss: „Die besseren Argumente sprechen dafür, die Umlage zu akzeptieren.“ Zumal die Rückzahlung ja auch den Großverbrauchern zugutekommt.

Insgesamt mussten die Stromverbraucher übrigens seit der Einführung rund 1,4 Milliarden Euro für die Offshore-Umlage aufwenden. Die jährliche Summe sank tendenziell. „Die Risiken durch Verzögerungen beim Anschluss von Offshore-Windparks sind gesunken“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, anlässlich der Umlage 2016. Zudem seien alle relevanten Anbindungsleitungen mittlerweile fertiggestellt. Zukünftig seien nur noch Entschädigungszahlungen aufgrund von Leitungsstörungen relevant.

Die schlechte Nachricht zum Schluss

Und genau die werden auch die Freude über die negative Umlage schon in einem Jahr wohl wieder beenden: Denn diese Woche hat der Netzbetreiber Tennet einen wochenlangen Ausfall der wichtigen Anschlussleitung Dolwin2 in der Nordsee bekannt gegeben, die zuletzt immer wieder ausgefallen war und nun grundlegend repariert werden muss. Dadurch gehen voraussichtlich bis Ende März 2017 die nördlich von Norderney gelegenen Windparks Gode Wind 1 und 2 vom Netz – fast 100 Windenergieanlagen mit der Kapazität eines mittleren Kernkraftwerkes. Nach einem Bericht der „Ostfriesen-Zeitung“ würden dem Betreiber Dong Energy dadurch pro Tag fast drei Millionen Euro an Einnahmen entgehen. Da Tennet dem Konzern vom elften Pannentag an bis zu 90 Prozent erstatten müsse, summiere sich die Haftung bei einer Reparaturzeit von 20 Wochen auf 300 bis 400 Millionen Euro. Eine Summe, die am Ende der Verbraucher zahlen muss.