Haare dürfen aus Sicherheitsgründen nicht offen getragen werden. Foto: dpa

Für Frisuren, Tätowierungen, Schmuck und Bart sieht die neue Dienstanordnung der Polizei Einschränkungen vor. Das Prinzip: Immer soll die Neutralität der Beamten zum Ausdruck kommen.

Stuttgart - Das Stuttgarter Innenministerium hat jetzt eine neue Leitlinie in Kraft gesetzt, die das äußere Erscheinungsbild der Polizei regelt. Einzelheiten wie etwa die Vorschriften für Tätowierungen werden bereits seit Monaten intern und öffentlich diskutiert. Die innerdienstliche Anordnung, die von einer Arbeitsgruppe entwickelt wurde, kann jedoch erst jetzt in Kraft treten, nachdem der Hauptpersonalrat am 14. Januar zugestimmt hat.

„Im Interesse der Beamtinnen und Beamten berücksichtigen wir den gesellschaftlichen Wandel, der aber mit Blick auf den Signalcharakter von Uniform und weiterer Aufmachung in der Öffentlichkeit Grenzen findet“, erklärte dazu Innenminister Reinhold Gall (SPD). Aber auch Sicherheitsaspekte setzten der Gestaltungsfreiheit der Polizei Grenzen.

So sind Ohrringe „aus Gründen der Selbstgefährdung“ ebenso wenig erlaubt wie Zungenpiercings. Die Uniform sei „Zeichen der Ermächtigung zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse“, heißt es darin weiter, sie sei deshalb mit hoher Sorgfalt zu tragen. Tätowierungen sind zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings dürfen sie nicht sichtbar sein.

Alles, was den Eindruck erwecken könnte, dass eine Polizistin oder ein Polizist einer bestimmten Gruppe, Subkultur oder Gesinnung zuneige, soll vermieden werden. Auch Zeichen einer „ausgeprägt individualistischen Haltung“ sind verpönt.

Die Polizeiführung verspricht sich vom korrekten Erscheinungsbild und Auftreten aber auch eine höhere Akzeptanz für polizeiliche Maßnahmen. Eine Studie ergab nämlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Optik und Wirkung solcher Maßnahmen gibt. Angriffe auf Beamte, so die Hoffnung, lassen sich so eher vermeiden.

Das Tragen der Dienstkleidung soll denn auch die Regel sein. Dass Streifen- und Verkehrsdienste Baseball-Mützen und Polo-Hemden mit ihrer Uniform kombinieren können, wurde zwar länger diskutiert, letztlich hat man aber doch darauf verzichtet.

Als Ergänzung erhalten die Polizisten ein Merkblatt, das den Umgang mit sozialen Netzwerken im Internet regelt. Demnach steht es jedem frei, sich dort privat registrieren zu lassen. Sobald der Beruf zur Sprache komme, sei jedoch größte Vorsicht angebracht. Wer solche Daten preisgebe, schränke nicht zuletzt seine Verwendungsmöglichkeiten ein und könne bei Bewerbungen eventuell nicht zum Zug kommen.