Der Brandschutz ist aus Sicht der S 21-Gegner in den Tunneln nicht ausreichend. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Vor dem Verwaltungsgericht hat die Bahn am Freitag einen Sieg errungen. Sie muss die von Kritikern per Zwangsvollstreckung eingeforderte Einsicht von Simulationen zum Brandschutz bei Stuttgart 21 nicht vorlegen – schlicht weil sie diese nicht mehr hat.

Gibt es noch Videos von Simulationen für die Evakuierung eines Zuges aus Tunneln des Milliarden-Bahnprojekts Stuttgart 21 oder nicht? Diese Frage war der Inhalt eines Prozesses am Freitag vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die klare Antwort des Sicherheitsleiters der beauftragten Schweizer Spezialfirma Gruner AG, Stephan Gundel: „Nein“. Insofern gab Richterin Brigitte Roth der Klage der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) gegen die Zwangsvollstreckung der Freigabe der Unterlagen statt. Gemäß dem Motto: „Wo nichts ist, kann nichts offen gelegt werden.“

 

Spezialfirma hat Dateien bereits vor Jahren gelöscht

Die Bahn hatte sich in einem früheren Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit dem Kläger Wolfgang Jakubeit von den projektkritischen Ingenieuren Stuttgart 22 auf einen Vergleich geeinigt, der diesen einen Einblick in die bislang geheim gehaltenen Dokumente gewährte. Diese fühlten sich aber nicht umfassend informiert. Im Zentrum stand die Einsicht in eine Evakuierungssimulation, um die aus ihrer Sicht wirklichen Gefahren einschätzen zu können. Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, zogen sie abermals vor den Verwaltungsgerichtshof und forderten eine Zwangsvollstreckung der Einsicht verbunden mit einer gerichtlich angeordneten Zwangshaft gegen den PSU-Chef Olaf Drescher.

Nur wenige Demonstranten fanden sich vor dem Gerichtsgebäude ein. Foto: Alexander Müller

Dagegen hat sich die Bahn nun erfolgreich zur Wehr gesetzt. Mit einer in Juristendeutsch genannten Zwangsvollstreckungsabwehrklage. „Die Simulationen waren nie in Besitz der Bahn und auch nie Bestandteil des Vergleichs“, betonte der Vertreter der Anklage, Rechtsanwalt Thomas Krappel. Vielmehr seien die bereits im Jahr 2014 technisch aufwendig erstellten Abläufe gar nicht mehr existent. Gemäß den eigenen Statuten der Schweizer Spezialfirma würden diese „ein halbes Jahr nach dem Ende der Zusammenarbeit im März 2016 gelöscht“, erklärte Gundel. Ein üblicher Vorgang, wenn sie nicht der Beweissicherung dienen, es sich um vertrauliche Daten handelt und sie nicht für weiterführende, ähnliche Aufträge genutzt werden können. Alle Kriterien seien in diesem Fall erfüllt gewesen, betonte er vor Gericht. Vorhanden seien lediglich noch zwei schriftliche Entwurfsfassungen und der Abschlussbericht mit einem „Daumenkino“ aus Standbildern. In diesem seien aber alle relevanten Eckdaten der Simulation für eine mögliche Rekonstruktion enthalten.

S 21-Gegner wollen Klage auf Schadenersatz prüfen

Aber warum gibt es diese klare Aussage erst nach einem sechs Jahre dauernden Streit? Diese Frage stellte sich auch Verteidiger Frank-Ulrich Mann: „Hätte die Bahn 2016 zugegeben, keine Simulationen mehr zu besitzen, hätten sich alle viel Geld und Zeit sparen können.“ Insofern werde man nach der Einstellung der Zwangsvollstreckung prüfen, ob Schadenersatzansprüche an die Bahn geltend gemacht werden. Und die in diesem Zusammenhang von den Projektgegnern gerichtlich gestellte Zwangshaft gegen den PSU-Vorsitzenden Olaf Drescher? „Wir werden das ruhende Verfahren wieder aufrufen, damit auch dieses eingestellt wird“, erklärt Rechtsanwalt Mann. Die S 21-Gegner scheinen ihr Vorhaben noch nicht gänzlich aufgegeben zu haben. „Angesichts der vorhandenen Eckdaten im Abschlussbericht könnte eine solche Simulation wieder hergestellt werden“, sagte Dieter Reicherter vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21. Ein Ende der langen Geschichte der juristischen Auseinandersetzungen scheint also noch nicht erreicht.