Blick auf die Frankfurter Skyline. Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt wurde zur zentralen Aufsichtsbehörde im Euroraum durch die Einführung eines Bankenaufsichtsmechanismus. Foto: dpa

Warum eine Gruppe von Gegnern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen zur Bankenaufsicht im Euroraum klagt.

Frankfurt/Karlsruhe - Energisch und selbstbewusst – so präsentieren sich die Chefkontrolleurinnen der Banken im Euroraum bei öffentlichen Auftritten. „Wir lieben unsere Arbeit, weil wir die Zukunft des europäischen Bankwesens gestalten“, sagte Sabine Lautenschläger, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB), kürzlich vor Studenten in Frankfurt. Ihre französische Chefin, Danièle Nouy, warb für eine europäische Einlagensicherung zur Vollendung der Bankenunion.

Gegner sehen Verstoß gegen EU-Verträge

Nach Ansicht von Kritikern verstößt aber schon die EZB-Bankenaufsicht gegen die EU-Verträge. Am Dienstag wird in Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Europolis verhandelt. Ihr Vorwurf: Bundesregierung und Bundestag hätten die Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der EZB niemals zulassen dürfen.

Europolis-Gründer Markus Kerber verweist auf den EU-Vertrag: Danach dürfen lediglich „besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute“ an die Zentralbank übertragen werden. Das Argument, die EZB überwache lediglich die größten Banken des Euroraums, überzeugt den Juristen und Finanzprofessor Kerber nicht: „Das Beispiel der L-Bank in Baden-Württemberg zeigt, dass die EZB auch die Aufsicht über kleinere, risikolose Institute an sich zieht.“

Die Verfassungsbeschwerde wurde schon 2014 eingereicht. Seither sind laut Kerber bei der Bankenaufsicht auch ganz praktische Probleme deutlich geworden. Er verweist auf den Fall der italienischen Traditionsbank Monte dei Paschi di Siena. Trotz miserabler Ergebnisse in den EU-weiten Stresstests wurde sie nicht abgewickelt, sondern vom italienischen Staat mit Milliardenhilfen gepäppelt. Der Fall offenbare, dass die europäische Bankenaufsicht und -abwicklung „einfach nicht funktioniert, wenn die nationale Regierung der Abwicklung durch Rekapitalisierung zuvorkommt“, kritisiert Kerber. Seine Verfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen die Einrichtung der europäischen Abwicklungsbehörde für Banken, genannt SRB (Single Resolution Board). Die Behörde unter Vorsitz der Deutschen Elke Königkann Pleite-Banken schließen, aber auch entscheiden, dass ein Teil der Geschäfte fortgeführt oder zwecks Vermeidung von Marktverwerfungen erst nach und nach verkauft wird. Da solche Überbrückungslösungen Geld kosten, verfügt die SRB über einen Fonds, in den alle Banken der Eurozone einzahlen müssen. Bislang wurden für den Fonds mit dem Kürzel SRF 25 Milliarden Euro eingesammelt, davon stammen jeweils knapp sechs Milliarden Euro von deutschen und französischen Banken.

„Ein Stück aus dem Tollhaus“

Über die Nutzung dieses Fonds entscheiden grundsätzlich Vertreter aller Euro-Staaten gemeinsam, bei Beträgen bis fünf Milliarden Euro allerdings nur die Behörden des betroffenen Landes. Kerbers Befürchtung: „Deutschland hat kaum Einfluss auf die Verwendung der Mittel, haftet aber.“ Die Einzahlungen der deutschen Banken in den SRF würden in Form von Gebühren auf die Kunden umgelegt. Überdies haben die EU-Staaten sich darauf geeinigt, in einer großen Bankenkrise notfalls auch den Euro-Rettungsfonds ESM anzuzapfen, wenn die Mittel des SRF nicht ausreichen sollten. Für den ESM wiederum haften letztlich die Steuerzahler in ganz Europa. Allerdings ist der ESM auch in der Vergangenheit schon für Bankenrettungen genutzt worden: Der Fonds lieh Spanien vor sechs Jahren gut 40 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung seiner Sparkassen. Auch das knapp 70 Milliarden Euro schwere Hilfsprogramm für Irland wurde vor allem wegen der schweren Bankenkrise auf der Insel notwendig.

Eben weil die nationalen Bankenaufsichten in diesen Ländern versagt hatten, wurden europäische Kontrollinstanzen eingerichtet. „Die Europäisierung sollte den Klüngel zwischen nationalen Aufsehern und Banken beenden. Das funktioniert aber nicht“, meint Kerber dazu. Der beste Beweis dafür sei Italien: Dort befindet sich die Notenbank Banca d’Italia teilweise im Besitz der Geschäftsbanken, die sie zugleich beaufsichtigen soll. „Das ist ein offensichtlicher Interessenkonflikt.“ Nach Monte dei Paschi gerieten 2017 auch zwei kleinere italienische Banken in Existenznöte, auch sie wurden letztlich vom Staat gerettet.

Dass die Bankenaufsicht bei der EZB künftig ausgerechnet von einem Italiener geleitet werden soll, bezeichnet Kerber als „Stück aus dem Tollhaus“. Der EZB-Rat unter Vorsitz von Mario Draghi hat sich kürzlich dafür ausgesprochen, Andrea Enria zum Nachfolger der Französin Nouy zu berufen, die zum Jahresende als Chefaufseherin abtritt. Wobei das letzte Wort auch in Fragen der Bankenaufsicht ohnehin beim EZB-Rat liegt, der eigentlich für die Geldpolitik zuständig ist – was wiederum Interessenkonflikte heraufbeschwören kann. So könnte die EZB beispielsweise in Versuchung geraten, auf Leitzinserhöhungen zu verzichten, um die Refinanzierungskosten angeschlagener Banken nicht weiter in die Höhe zu treiben.