Aufklärung des EnBW-Kaufpreises wird zum Geduldsspiel: Schiedsgerichtklage zwischen Baden-Württemberg und EdF wird erst 2014 weiter verhandelt.
Stuttgart/Paris - Die Klärung der Frage, ob der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bei seinem umstrittenen EnBW-Deal im Dezember 2010 einen zu hohen Preis für den Wiedereinstieg des Landes bei dem Energiekonzern EnBW bezahlt hat und die jetzige grün-rote Landesregierung einen Teil des Geldes vom französischen Energiekonzern Electricite de France (EdF) zurückbekommt, wird zum Geduldsspiel. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris den nächsten Verhandlungstermin erst "für die zweite Januarhälfte 2014" festgesetzt.
Grün-Rot fordert bekanntlich von der EdF in Paris einen Betrag von 834 Millionen Euro zurück und begründet dies damit, Mappus habe bei seinem Geheim-Deal einst mit 4,7 Milliarden Euro einen zu hohen Preis an die EdF bezahlt, der nicht dem Wert der EnBW-Anteile entsprochen habe. Die EdF in Paris hatte dies wiederholt dementiert und darauf verwiesen, man habe damals zwar nicht den 45-Prozent-Anteil an der EnBW verkaufen wollen, sei in den Verhandlungen mit Mappus aber gemeinsam zu diesem Preis gekommen. Auch die Oberschwäbischen Elektriztätswerke (OEW) als zweiter Hauptanteilseigner an der EnBW hatten wiederholt betont, der Preis von 41,50 Euro je Aktie sei „angemessen“ gewesen.
Dennoch hatten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Finanzminister Nils Schmid (SPD) an der Klage gegen die Franzosen festgehalten. In der vergangenen Woche fand in Paris hinter verschlossenen Türen des Gerichts das erste Treffen zwischen den Anwälten des Landes und der EdF statt. Zwar vereinbarten beide Seiten hernach strengste Vertraulichkeit. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten hat das dreiköpfige Gericht der Internationalen Handelskammer beiden Seiten aber einen klaren Fahrplan diktiert. Zunächst muss die Landesregierung in Stuttgart innerhalb von drei Monaten ihre Klage ausführlich begründen. Anschließend wurden der EdF vier Monate Zeit zugestanden für die Klageerwiderung. Danach hat jede Partei noch einmal dreieinhalb Monate Zeit, um auf die jeweilige Gegenseite zu reagieren. Erst danach greift das Gericht wieder ein. Dass beim nächsten Verhandlungstermin im Januar 2014 bereits eine Entscheidung fällt, gilt aber als unwahrscheinlich. Insider vermuten, dass das Gericht zusätzliche Gutachten einfordern wird. Deshalb wird vermutet, dass ein Urteil oder möglicherweise ein Vergleich erst im Frühjahr oder gar Sommer 2014 feststehen wird und somit die Frage des Kaufpreises noch lange strittig bleibt.