Hugh Grant geht nicht vor den High Court. Foto: Backgrid/Actionpress

Es ging um angeblich abgehörte Telefonate und Einbruch - nun hat Filmstar Hugh Grant eine Klage gegen den Herausgeber einer britischen Boulevardzeitung offenbar beigelegt.

Hugh Grant (63) hat sich mit dem Herausgeber der Zeitung "The Sun" offenbar außergerichtlich geeinigt. Das berichtet unter anderem "bbc.com". Der britische Schauspieler hatte die News Group Newspapers (NGN) unter anderem wegen Verletzung seiner Privatsphäre verklagt. Grant behauptete, Journalisten hätten Privatdetektive eingesetzt, um sein Telefon abzuhören und in sein Haus einzubrechen. Die Anschuldigungen soll sein Anwalt dem Bericht zufolge in Gerichtsdokumenten zu dem Fall dargelegt haben.

Der Rechtsbeistand des Schauspielers, David Sherborne, sagte nun laut "Independent", dass der Fall von Hugh Grant zwar eine Anhörung vor dem High Court in London verdiene, er sich aber entschieden habe, sich außergerichtlich mit NGN zu einigen. Die Bedingungen des Vergleichs wurden nicht bekannt gegeben, heißt es weiter. NGN hat den Berichten zufolge jegliches Fehlverhalten im Namen der Mitarbeiter von "The Sun" bestritten und soll inzwischen über 1.000 Klagen außergerichtlich beigelegt haben.

Hugh Grant hat NGN schon einmal verklagt

Hugh Grants Klage war eine von mehreren, die vor dem Londoner High Court verhandelt werden sollten. Auch Prinz Harry (39), der seit geraumer Zeit gegen die britische Boulevardpresse vorgeht, hat die News Group Newspapers wegen angeblich weit verbreiteter rechtswidriger Informationsbeschaffung verklagt.

Hugh Grant gehört seit dem Telefon-Hacking-Skandal rund um die Zeitung "News of the World" vor mehr als einem Jahrzehnt zu den prominenten Verfechtern einer Pressereform in Großbritannien. Der "Notting Hill"-Star hatte bereits zuvor eine Klage gegen NGN im Zusammenhang mit der inzwischen eingestellten Boulevardzeitung eingereicht. Auch hier gab es 2012 "bbc.com" zufolge eine außergerichtliche Einigung. Gegen andere Boulevardzeitungen hatte der Filmstar Jahre vorher ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet.