Das Recht auf freie Meinungsäußerung steht auch einem Bundespolitiker zu. Das hat jetzt der Querdenken-Aktivist und Rechtsanwalt Markus Haintz lernen müssen – im Fall eines Tweets von Karl Lauterbach zur Corona-Impfung.
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach muss die Behauptung, die Coronaimpfung sei „nebenwirkungsfrei“, nicht zurücknehmen. Der bekannte Querdenken-Anwalt Markus Haintz ist mit einer entsprechenden Klage vor dem Landgericht Ellwangen gescheitert. Haintz, der in Steinheim am Albuck (Kreis Heidenheim) eine Kanzlei betreibt, muss auch die kompletten Kosten des Verfahrens tragen. Die von ihm beanstandete Äußerung, die der SPD-Politiker noch vor der Bundestagswahl auf Twitter getätigt hatte, sei nicht rechtswidrig, erklärte das Gericht.