Ob Eigenheim oder Mietskaserne: Weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, betrifft diese Reform fast jeden Bürger im Land. Foto: dpa/Henning Kaiser

Villa, Häuschen oder Mehrfamilienhaus behandelt die künftige Grundsteuer im Südwesten gleich. Dagegen wird jetzt geklagt. Was Regierung und Opposition dazu sagen.

Es war wahrscheinlich sowieso nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht sich erneut mit der Grundsteuerreform befassen muss. Für Baden-Württemberg, wo die Reform seit ihrem Start viel Kritik bei den Bürgern ausgelöst hat, gilt diese Prognose erst recht: Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Mitgliederzeitschrift ähnlich wie mit dem klassischen „Wanted“-Steckbrief im Western schon vor Wochen nach Musterklägern gesucht. Das erklärte Ziel des Verbands: Notfalls Deutschlands höchstes Gericht mit der Südwest-Version der Grundsteuerreform zu befassen, um zu klären, ob das Landesgrundsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.