Die Klagebegründung des Nabu gegen die geplante Enzweihinger Umfahrung umfasst fast 50 Seiten. Foto: Simon Granville

In der Frage, ob die umstrittene B-10-Umfahrung in Enzweihingen wie geplant kommt, steht die nächste Runde an. Der Nabu Baden-Württemberg nennt nun erstmals Details für seine Klage gegen das 32-Millionen-Euro-Vorhaben. Kann das Projekt verhindert werden?

Vaihingen/Enz - Die zehn Wochen Zeit, die für eine Klagebegründung zur Verfügung stand, hat der Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu) bis zur Neige ausgeschöpft. Ende Juli hatte er Klage gegen das Land und seinen durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur B-10-Umfahrung bei Vaihingen-Enzweihingen eingereicht, verbunden mit einem Eilantrag für eine aufschiebende Wirkung gegen den Sofortvollzug. Am 1. Oktober endete die Frist für die Klagebegründung. Nach Aussage von Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, sei die Klagebegründung nun „jüngst eingegangen“.