DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kennen sich seit Jahrzehnten. Foto: dpa

Die Deutsche Umwelthilfe droht der Landesregierung mit einer Klage. Denn die tut sich gerade schwer, ihr eigenes Klimagesetz umzusetzen. Kommt nun Bewegung in den Fall?

Winfried Kretschmann (Grüne) hat in seiner 14-jährigen Regierungszeit schon einige Erfahrungen mit der Deutschen Umwelthilfe gemacht. Und so darf es nicht überraschen, wenn der Ministerpräsident auf die jüngste Androhung des Vereins unbeeindruckt erwidert: „Wir machen unsere Politik nicht nach Klageankündigungen.“

 

Umwelthilfe und Fridays drohen mit Klage

Die Umwelthilfe hat der Landesregierung gemeinsam mit Fridays for Future ein Ultimatum bis Pfingstsonntag gesetzt. Bis dahin soll die Landesregierung ein Klimasofortprogramm auf die Beine stellen, sonst wird sie vor Gericht ziehen. Hintergrund ist der seit Monaten schwelende Koalitions-Zwist um die Klimaziele, die sich Baden-Württemberg gegeben hat. Schon vergangenen Sommer hatte der von der Landesregierung im Gesetz vorgesehene Projektionsbericht gezeigt: Ohne Gegenmaßnahmen wird das Reduktionsziel um 65 Prozent der Treibhausgase bis 2030 um 17 Prozent verfehlt. Der vom Land eingesetzte Klimasachverständigenrat forderte im Oktober ein Sofortprogramm. Passiert ist bisher nichts.

Eigentlich ist im Gesetz vorgesehen, dass die Landesregierung einen Beschluss über den Bericht fasst. Stelle der Projektionsbericht eine „drohende erhebliche Zielabweichung fest“, so heißt es im Gesetz, „beschließt die Landesregierung möglichst innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung über den Bericht die erforderlichen Landesmaßnahmen.“

Doch um den Beschluss wird seit Monaten innerhalb der Koalition gerungen. Mal geht es um die Frage, ob die Zielabweichung anerkannt oder zur Kenntnis genommen wird. Auf CDU-Seite gab es früh Zweifel am Begriff der Erheblichkeit, der nicht näher definiert ist. Kretschmann gab nun einen Hinweis darauf, wie er den Streit abräumen will. „Ich sehe keinen Grund für diese Klage, weil die Ressorts regelmäßig mit weiteren Maßnahmen nachsteuern.“ Grüne Ministerien wie das Verkehrsministerium, in dessen Bereich eine besonders hohe Zielabweichung droht, hatten bereits auf angestoßene Maßnahmen verwiesen wie das Landesmobilitätsgesetz. Aktuell sei man „in Gesprächen“, sagt ein Regierungssprecher. Kretschmann zeigte sich zuversichtlich: „Da kommt irgendwann ein Knopf dran“, sagt er.

Resch: Land soll eigene Gesetze beachten

Dass diese Aussagen dem streitbaren Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe reichen werden, darf bezweifelt werden. „Wir werden in den nächsten Monaten beobachten, ob die Parteien ihre eigenen Gesetze beachten“, sagte Jürgen Resch. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, steht bereit: „Die Klage ist fertig geschrieben, wir werden sie einreichen, wenn wir bis Sonntag keine Signale aus dem politischen Raum erhalten“, sagt er. „Wir haben in Baden-Württemberg den ersten Fall, wo sich diese Frage stellt.“

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Umwelthilfe gegen die Landesregierung und ihre Klimagesetzgebung vor Gericht zieht. 2022 hatte sie mit einer Klage gegen das damals noch gültige Klimaschutzgesetz vor dem Verwaltungsgerichtshof Erfolg. Der verurteilte das Land dazu, das damals vorgesehene integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zu beschließen, das lange auf sich warten ließ. Kurz nach dem Urteil wurde das Konzept abgelöst vom sogenannten Klimamaßnahmenregister, mit dessen Hilfe das Land seine Klimaziele in unterschiedlichen Sektoren erreichen will. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das nach der anstehenden Landtagswahl wiederholt.