Die AfD hatte gegen ihre Behandlung durch die anderen Parteien im Bundestag geklagt. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich im Bundestag übergangen fühlt - und verloren. Insgeheim wird die Partei aber froh über die Entscheidung sein, meint Hauptstadtkorrespondent Tobias Heimbach.

Die AfD ist eine Herausforderung für das politische System dieses Landes, das zeigten zuletzt die Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen. Einen großen Teil ihrer Anziehungskraft bezieht die AfD daraus, dass sie behauptet, anders zu sein als die anderen. Auf der einen Seite die „Altparteien“, auf der anderen Seite die AfD – so will die Partei gesehen werden.

 

Doch manchmal möchte auch die AfD haben, was die anderen Parteien haben. Ausschussvorsitze im Bundestag etwa. Doch die anderen Parteien haben dies verhindert. Dagegen hatte die AfD beim Bundesverfassungsgericht geklagt – und nun verloren. Eine richtige Entscheidung. Denn das Verhalten der anderen Fraktionen, die AfD zu blockieren, ist Teil einer notwendigen demokratischen Eigenhygiene. Wer mitspielen will, muss sich an die Regeln halten, die des demokratischen Grundkonsenses. Was die AfD nicht tut.

Eines aber hat sie erreicht: Sie untermauert mit dem Urteil ihren Status als Außenseiterpartei. So gesehen hat das Urteil zwei Gewinner: Den Bundestag, der in seiner Unabhängigkeit gestärkt wurde – und die AfD, die ihren Opfermythos pflegen darf.