Am Mittwoch wurde am Bundesverfassungsgericht verhandelt. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Verfassungsrichterinnen und -richter haben ein eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD in der Auftaktverhandlung zu Äußerungen von Angela Merkel zur Thüringen-Wahl zurückgewiesen.

Karlsruhe - Zum Auftakt der Karlsruher Verhandlung über Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl haben die Verfassungsrichterinnen und -richter ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen. Es sei offensichtlich unzulässig, da es auf eine „gänzlich ungeeignete Begründung“ gestützt sei, sagte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, am Mittwoch.

Die AfD hatte ihren Befangenheitsantrag mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet. König sagte, das Gericht sei nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern zugleich auch oberstes Verfassungsorgan. Die regelmäßigen Treffen mit der Bundesregierung - wie etwa auch mit dem Bundespräsidenten und Bundestagsabgeordneten - sei Ausdruck des Respekts zwischen diesen Organen.

Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung oder anderer Verfassungsorgane beträfen. Würde ein Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen, wäre ein Austausch unmöglich. „Zudem käme darin ein Misstrauen gegenüber den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, das dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters widerspricht“, teilte das Gericht mit.