Ein Kind hält während der Übergabe von 10 000 Unterschriften für ein Volksbegehren für kostenlose Kinderbetreuung an das Innenministerium von Baden-Württemberg einen Luftballon mit der Aufschrift „Kitagebühren abschaffen“ in der Hand. Foto: dpa

Die Ablehnung des Volksbegehrens birgt Gefahren für die Regierungsparteien. Es entsteht der Verdacht, dass Grüne und CDU die Gebührenfreiheit für Kitas einfach nicht wollen, meint unsere Redakteurin Renate Allgöwer.

Berlin - Das Innenministerium hat entschieden, und die Wogen schlagen erwartungsgemäß hoch. Das von der SPD beantragte Volksbegehren für gebührenfreie Kitas halten Juristen für unzulässig. Das gilt zumindest so lange, bis die Landesverfassungsrichter entschieden haben. Bis dahin sollten sich die politischen Gegner gedulden. Doch die Kommunalwahl steht bevor, und die Nervosität ist groß. Vor allem bei SPD und CDU.

Da treten die juristischen Bedenken schnell in den Hintergrund. Die Entscheidung ist politisch hochbrisant. Die Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die repräsentative Demokratie durch Elemente direkter Demokratie zu ergänzen. Jetzt sieht es so aus, als blocke Grün-Schwarz gleich beim ersten Volksbegehren ab, das beantragt wurde, nachdem die Hürden für direkte Demokratie im Land abgesenkt wurden. Diese Auslegung schürt die SPD nach Kräften.

Nur politischer Effekt?

Hinzu kommt der Verdacht, Grüne und CDU würden die Gebührenfreiheit für Kitas einfach nicht wollen. Auch das kann sich im Wahlkampf als hinderlich erweisen. Doch auch die SPD geht ein hohes Risiko ein. Entsteht der Eindruck, sie habe ihren Vorstoß rechtlich nicht genügend abgesichert, dann bleibt zumindest das Gefühl, es gehe ihr weniger um die Sache als um den politischen Effekt.