Wenn in einer Kita oder Schule ein Coronafall auftritt müssen nicht mehr alle Kontaktpersonen zwangsläufig in Quarantäne. Beim Sport oder unter Freunden außerhalb der Schule ist das anders. Was jetzt gilt.
Stuttgart. - Hat ein Kind Corona müssen seine Mitschülerinnen und Mitschüler nicht in Quarantäne, seine Kumpels aus dem Turnverein aber womöglich schon. Wir klären auf, warum das so ist – und wo welche Quarantäneregel für Kinder und Jugendliche gilt.
Was gilt in den Kitas und Schulen?
„In der Regel wird bei Auftreten lediglich eines Falles keine Quarantäne angeordnet“, stellt ein Sprecher des Sozialministeriums klar. Anstelle der Quarantäne tritt laut der am Dienstag noch einmal angepassten Verordnung eine fünftägige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in Kraft. Bleiben diese Tests negativ, ist die Quarantäne abgewendet. Die Corona-Verordnung Schule schreibt außerdem vor, dass die betroffene Klasse in dieser Zeit möglichst von anderen Klassen getrennt unterrichtet und betreut werden muss. In Kitas reicht sogar ein einmaliger negativer Schnelltest, um Kontaktpersonen vor der Quarantäne zu bewahren.
Gibt es dennoch Fälle, in denen in Kitas und Schulen Quarantäne verhängt wird?
Ja. Liege ein „relevantes Ausbruchsgeschehen vor“, treten also mehrere Fälle in einer Gruppe oder Einrichtung auf, kann Quarantäne angeordnet werden. Das entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Dasselbe gilt, wenn es sich bei dem Primärfall um „eine besorgniserregende und aggressive Variante des Corona-Virus“ handelt. Damit gemeint sind sogenannte Variants of Concern, kurz VOC genannt. In diesen Fällen ist die Quarantäne laut Ministerium „ausnahmslos einzuhalten“. Die Delta-Variante zählt im Sinne der Verordnung allerdings nicht zu den VOC.
Was gilt für die Freizeit, wenn in der Schule ein Fall auftritt?
Tritt in der Kita-Gruppe oder Klasse ein Fall auf, hat das laut Ministerium keine Auswirkungen auf die Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Das heißt: In der Schule sollen sie zwar möglichst getrennt von den anderen Klassen oder Gruppen unterrichtet und betreut werden, in der Freizeit können sie sich theoretisch aber mit anderen Menschen mischen. Es ist ihnen zumindest nicht verboten.
Was ist, wenn im Turnverein oder in der Familie ein Fall auftritt?
Hatte ein Kind oder Jugendlicher außerhalb der Schule engen Kontakt zu einem Infizierten, muss er für zehn Tage in Quarantäne. Mit einem negativen Testergebnis kann man diese nach fünf Tagen vorzeitig beenden. Bei Schülerinnen und Schülern reicht dafür laut Verordnung ein Schnelltest, weil sie ohnehin regelmäßig getestet werden. Bei Kita-Kindern, nicht seriell getestet werden, braucht es einen PCR-Test.
Was gilt für Kinder, die in der Kita regelmäßig getestet werden?
In Stuttgart beispielsweise herrscht seit dieser Woche eine Testpflicht in Kitas. Kinder, die fünf Tage die Woche betreut werden, müssen zwei Mal pro Woche einen Nachweis liefern. Eine Lockerung der Quarantäneregeln geht damit allerdings nicht einher, erklärt das Ordnungsamt der Landeshauptstadt. Die Behörde begründet das unter anderem damit, dass der Besuch der Kita freiwillig ist – im Gegensatz zu Gegensatz zum Schulbesuch. Kurz gesagt: Für Kitakinder gehen die Regeln noch weiter auseinander. Kommt das Kind in der Einrichtung mit dem Virus in Berührung, kann es sich nach einem negativen Schnelltest wieder frei bewegen. Hat es außerhalb der Kita Kontakt mit einem Infizierten, muss es zehn Tage in Quarantäne und kann sich nach fünf Tagen dann mit PCR- oder nach sieben Tagen mit Schnelltest freitesten.
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Kann es sein, dass ein infiziertes Kind unterschiedliche Quarantänefälle auslöst?
Ja. Während alle, die in der Freizeit engen Kontakt zu einem infizierten Kind hatten, in eine zehntägige Quarantäne müssen, wird bei den Kita- oder Klassenkameraden nur die oben beschriebene Teststrategie ausgelöst.
Gelten die Regeln auf für geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche?
Nein, geimpfte oder genesene Jugendlichen sind von diesen grundsätzlich Regeln ausgenommen, sofern sie nicht selbst infiziert sind und Symptome haben.
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