Nicht jedes Kind kann einen Kitaplatz in einer günstigen Krippe erhalten – das finden viele Eltern ungerecht. Foto: dpa

Erzwingen lässt sich kein Krippenplatz, schon gar kein günstiger. Die Verteilung der vorhandenen Plätze bleibt weiterhin unbefriedigend, findet Redakteurin Inge Jacobs.

Stuttgart - Es ist nachvollziehbar, dass die berufstätigen Eltern des inzwischen zweijährigen Noah versuchen, für die Mehrkosten der teureren Privatkrippe in Sillenbuch die Stadt in die Pflicht zu nehmen. Zumal die private Einrichtung nicht Wunsch, sondern Notnagel ist, da die Stadt ihnen bisher keinen günstigen Platz anbieten kann. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob die Familie Monat für Monat 1000 oder 239 Euro an Betreuungsgebühr bezahlen muss.

Das Beispiel zeigt: Ein günstiger Krippenplatz lässt sich nicht erzwingen. Auch bei einem Klageweg ist der Erfolg keineswegs garantiert. Dass es noch eine andere Möglichkeit gibt, sich die Mehrkosten von der Stadt erstatten zu lassen, scheinen aber nur wenige zu wissen, wie die vergleichsweise geringe Zahl der Antragsteller zeigt. Dass diese ihr Einkommen offenlegen müssen, mag auch ein Grund sein. Das ist zwar aus der Sicht des Gesetzgebers schlüssig. Schließlich muss mit öffentlichem Geld sorgfältig gehaushaltet werden.

Die Verteilung der Kitaplätze bleibt unbefriedigend

Und doch ist es auch ungerecht. Denn es bleibt dabei, dass viele einen günstigen Kitaplatz erwischen, ohne dass sie die Hosen runterlassen müssen – bei anderen hingegen wird genau hingeschaut, ob sie die Mehrkosten nicht selber tragen können.

Auch wenn der Klageweg nicht immer erfolgreich ist, so ist er doch ein politisches Signal. Er ist nichts weniger als der Hinweis darauf, dass die öffentliche Hand dringend mehr für den Kita-Ausbau tun muss. Dafür braucht es genügend Räume, aber vor allem auch genügend Erzieherinnen. Sonst bleibt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung hohles Gerede. Wer Chancengerechtigkeit will, sollte Familien nicht gegen ihren Willen in teure Privatkitas „zwingen“, wo sie dann sehen können, wer ihnen die Mehrkosten erstattet.