In dieser Maschine saßen zwei Menschen. Während sich der Pilot retten konnte, fand Klaus Lenhart den Tod. Foto: Oskar Eyb

Vor fünf Jahren hat der Absturz des Kirchheimer Kunstfliegers Klaus Lenhart für Bestürzung gesorgt, zumal der erfahrene Flugzeugführer nicht selbst am Steuerknüppel saß. Jetzt zieht ein Untersuchungsbericht die Darstellung des Piloten, der den Absturz damals leicht verletzt überlebt hat, massiv in Zweifel.

Kirchheim - Knapp fünf Jahre nach dem Flugzeugabsturz, bei dem der Kirchheimer Unternehmer und mehrfache deutsche Meister im Motorkunstflug, Klaus Lenhart, in einem Waldstück unweit des Fluggeländes Hahnweide ums Leben gekommen war, hat die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ihren abschließenden Untersuchungsbericht veröffentlicht. Darin kommt die Behörde zu dem Schluss, dass der Unfallhergang „in wesentlichen Teilen“ nicht mit der Darstellung des verantwortlichen Piloten übereinstimmt.

Auch wenn die BFU im Nachsatz feststellt, dass das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung von künftigen Unfällen sei und nicht der Feststellung des Verschuldens diene, wirft der Bericht ein neues Licht auf das Geschehen. Denn Lenhart hatte sein Kunstflugzeug, eine auffällig feuerrot lackierte Extra 300 L, am 30. April 2012 nicht selbst geflogen, sondern den Steuerknüppel einem damals 24 Jahre alten Flugschüler überlassen. Der junge Mann überlebte den Absturz leicht verletzt.

Das brennende Flugzeug aus eigener Kraft verlassen

Die Tatsache, dass der Leichnam Lenharts komplett außerhalb des Cockpit-Bereichs aufgefunden wurde, lässt nach Auffassung der BFU nur den Schluss zu, dass Lenhart das brennende Flugzeug noch aus eigener Kraft verlassen haben muss. Das aber steht im Widerspruch zu den Aussagen des Piloten, der den reglosen Lenhart zumindest so weit aus dem Sitz gezogen haben will, dass dieser mit dem Oberkörper auf der Tragfläche zu liegen gekommen sei. Die sich ausbreitenden Flammen hätten ihm dann keine Chance gelassen, Lenhart vollends aus dem Flugzeug zu retten.

Auch diese Darstellung zweifelt die BFU an. „Der Evakuierungsversuch vom hinteren Sitz aus, wie er vom Piloten beschrieben wurde, war bei einer Simulation nicht reproduzierbar“, heißt es in dem Bericht. Die vorne sitzende Person habe von hinten weder angehoben, noch mit dem Oberkörper aus dem Cockpit herausgehoben werden können. Die tiefe Sitzposition mit der physikalische bedingten Kräfteverteilung und Hebelwirkung mache dies vom hinteren Sitz aus unmöglich.

Verfahren damals gegen eine Geldzahlung eingestellt

Der Pilot der Maschine hatte sich schon seinerzeit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung ausgesetzt gesehen. Das Verfahren war allerdings im August 2014 gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an die Deutsche Rettungsflugwacht eingestellt worden. „Der Flugschüler ist nicht gänzlich frei von Schuld“, hatte die damalige Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth, festgestellt. Die Schuld sei aber vom zuständigen Staatsanwalt als nicht so gravierend angesehen worden, als dass sie zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung hätte führen müssen.

Die Entscheidung war bei den Hinterbliebenen auf Unverständnis und auf harsche Kritik gestoßen. Aus der Ermittlungsakte und dem damals zurate gezogenen BFU-Zwischenbericht sei klar ersichtlich, dass der Pilot den Absturz verursacht habe, so verlautete aus Familienkreisen.

Der damals gezogene Schlussstrich komme juristisch gesehen einer Bestrafung gleich, sagt jetzt Jan Holzner, der Claudia Krauth inzwischen als Sprecher der Staatsanwaltschaft abgelöst hat. „Wenn ein Verfahren gegen eine Geldstrafe abgeschlossen ist, dann entfaltet das einen beschränkten Strafklageverbrauch“, so Holzner. Mit anderen Worten: kämen lediglich neue Details ans Tageslicht, dann gebe es keinen Anlass, den Fall erneut aufzurollen. Anders wäre es, wenn aus den neuen Erkenntnissen ein neuer Vorwurf abzuleiten sei. „Dann würden wir noch einmal prüfen, ob es sich um ein Vorsatzdelikt handelt“, sagt Jan Holzner.

Staatsanwaltschaft fordert Bericht an

Der Sprecher kündigte in diesem Zusammenhang an, den Untersuchungsbericht unverzüglich bei der in Braunschweig ansässigen Bundesstelle anfordern zu wollen. Auf 22 Seiten hat die BFU darin die Abläufe nachgezeichnet, die am 30. April 2012, einen Tag vor seinem 57. Geburtstag, zum Tod von Klaus Lenhartgeführt haben. Die Maschine war wenige hundert Meter nach dem Start aus rund 200 Metern Höhe in ein Waldstück gestürzt und in Flammen aufgegangen. Vorausgegangen war laut BFU ein „Leistungsverlust des Triebwerkes“. Während sich der bei diesem Flugzeugtyp hinten im Cockpit sitzende Pilot leicht verletzt retten konnte, wurde Klaus Lenhart, der laut Obduktionsbericht nach dem Aufprall noch am Leben war, ein Opfer der sich schnell ausbreitenden Flammen.