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Ein 37-Jähriger wird vom Amtsgericht Kirchheim wegen eines Doping-Verstoßes zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Arnold Schwarzenegger verkörperte immer sein Idealbild.

Kirchheim - So auszusehen wie einst Arnold Schwarzenegger als Bodybuilder – das war das Ideal eines 37-Jährigen, der am Dienstag am Amtsgericht Kirchheim zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Auf dem Weg zu seiner Traumfigur nahm der Kirchheimer nicht nur selbst Anabolika und Steroide ein, sondern betrieb mit den Substanzen zum Muskelaufbau auch einen gewerbsmäßigen Handel – ein klarer Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz.

Ins Fadenkreuz der Stuttgarter Zollfahndung geraten war der gelernte Werkzeugmacher durch eine Liste der amerikanischen Drogenbehörde DEA über Zahlungen an einen Hersteller von Dopingmitteln in China. Die Spur führte schließlich auch nach Kirchheim. Die Fahnder hörten das Telefon des Verdächtigen ab und waren sich dann sicher, dass es sich hier um verbotene Geschäfte handelt.

Im Keller befand sich ein Depot an Ampullen und Tabletten

Im Oktober 2016 klingelten sie schließlich beim Angeklagten an der Wohnungstür in Kirchheim. Der 37-Jährige gab zu, Anabolika im Haus zu haben und sie selbst einzunehmen. Im Keller stießen die Ermittler dann auf eine halbe Apotheke mit diversen Anabolika und Steroiden wie Testosteron und Nandrolon zum schnellen Muskelaufbau. Der Angeklagte behauptete, die Ampullen und Tabletten benötige er ausschließlich für den Eigenbedarf. Dies glaubten ihm die Ermittler freilich nicht, denn die Menge der beschlagnahmten Ware wie sich später herausstellte lag um das 680-fache über dem, was der Gesetzgeber als Grenze des Erlaubten vorgibt.

Bei der Verhandlung am Dienstag zeigte sich der 37-Jährige dann geständig. Er gab zu, die Substanzen bei einem sogenannten Untergrundlabor im Internet gekauft zu haben. Der Einkaufspreis lag bei den Anabolika und Steroiden zwischen zehn und 15 Euro. Die Ampullen verkaufte er dann zum Preis zwischen 50 und 60 Euro weiter. Ein einträgliches Geschäft, da der Kirchheimer wie Zollfahnder als Zeugen am Dienstag aussagten, praktisch täglich Telefonate zur Übergabe der Dopingmittel führte. Wie hoch der Gewinn aus diesem Handel unterm Strich ausfiel, konnte indessen nicht ermittelt werden. Die Kirchheimer Amtsrichterin Franziska Hermle-Buchele formulierte es in ihrer Urteilsbegründung aber so: „Dass Sie kein kleiner Fisch in diesem Becken waren, ist klar.“

Der zweifache Familienvater hat dem Doping abgeschworen

Der Angeklagte versicherte, die Einkünfte zur Finanzierung seines Eigenbedarfs verwendet zu haben. Zum ersten Mal sei er mit 21 Jahren durch Bekannte im Fitnessstudio mit Anabolika in Berührung gekommen. Um Muskelmasse aufzubauen, sei er der Versuchung erlegen. Nach seiner Hochzeit habe er zwar die Finger davon gelassen, vor vier Jahren aber wieder mit dem Doping begonnen. Seit der Wohnungsdurchsuchung sei er „clean“, was ihm die Richterin beim Betrachten von älteren Bodybuilding-Fotos glaubte. „Damals hätten sie mit den Schultern ja wohl kaum durch diese Tür gepasst“, sagte Franziska Hermle-Buchele, während sie zum Eingang des Sitzungssaals deutete.

Der eigens aus Freiburg von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten angereiste Ankläger Stefan Fuchs forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Diesem Antrag folgte das Gericht auch. Dem Vater von zwei Kindern wird eine positive Zukunft vorausgesagt. „Nehmen Sie das als Warnschuss“, gab Franziska Hermle-Buchele dem 37-Jährigen mit auf den Weg, „wir gehen davon aus, dass Sie’s kapiert haben.“