Der 25 Jahre alte Täter ist schuldunfähig. Deshalb bleibt ihm das Gefängnis erspart. Er wird auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Foto: Marijan Murat/dpa

Heimtücke und gemeingefährliche Mittel – das sind zwei Merkmale, die das Landgericht Stuttgart zu dem Schluss kommen lassen, dass der Mann, der in der Kirchheimer Psychiatrie das Bett eines Mitpatienten angezündet hat, ein Mörder ist.

Kirchheim - Der 25 Jahre alte Mann, der am 20. Januar dieses Jahres in der geschlossenen Abteilung der Klinik für Psychiatrie in Kirchheim drei Betten, darunter auch das eines in den Flammen umgekommenen Mitpatienten angezündet hatte, ist am Dienstag von der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Mordes verurteilt worden. Damit ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Weil der Täter, der den vier Verhandlungstagen schweigend beigewohnt hat, aufgrund seiner Krankheit, einer paranoiden Schizophrenie, als nicht schuldfähig gilt, bleibt ihm das Gefängnis erspart. Stattdessen wird er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Von ihm geht nach Einschätzung des Gerichts nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit aus – allein schon deshalb, weil er mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ jederzeit eine gleich gelagerte Tat begehen könnte.

Das Opfer hatte keine Chance, den Flammen zu entrinnen

In den lodernden Flammen war der 69 Jahre alte Bettnachbar des geständigen Täters gestorben. Das Opfer hatte keine Überlebenschance gehabt, weil es sich, hochgradig verwirrt und weitgehend bewegungsunfähig, unmöglich aus eigener Kraft hätte retten können. Es starb an mehrfachem Organversagen, das durch die enorme Hitze hervorgerufen wurde.

Zwei Kriterien, Heimtücke und gemeingefährliche Mittel, hätten dazu geführt, dass die Tat rechtlich als Mord zu werten sei, führte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung aus. Der Beschuldigte habe, als seine Beschwerde über den angeblich störenden Zimmergenossen, der sowohl beim Essen, als auch beim Toilettengang auf fremde Hilfe angewiesen war, nichts fruchtete, beschlossen, das Problem selbst zu beseitigen. Dazu zündete er nicht nur das Bett, in dem sein Zimmernachbar lag an, sondern auch zwei weitere Betten im Zimmer 44/02 der geschlossenen Abteilung des Krankenhauses. Dichter Rauch und hoch auflodernde Flammen verhinderten, dass das Pflegepersonal dem Opfer zur Hilfe eilen konnten. Ein Pfleger und eine Pflegerin leiden nach dem dramatischen Nacht immer noch an der psychologischen Belastung, wenngleich sie die Folgen der Rauchgasvergiftung inzwischen überstanden haben.

Auch Donald Trump hat zu dem Beschuldigten gesprochen

Der Beschuldigte, der keiner geregelten Arbeit nachging und noch bei seinen Eltern wohnte, war knapp einen Monat vor der Brandnacht in der Klinik aufgenommen worden. Nachdem er schon einmal in psychiatrischer Behandlung gewesen war, hatte er dem im Nachbarhaus lebenden Ehemann seiner Cousine bedroht und behauptet, Stimmen, darunter auch die des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, hätten ihm befohlen, mit der Cousine zu schlafen.

Am Tag der Tat war er einer Pflegerin gegenüber in deren Dienstzimmer handgreiflich geworden, worauf er für eine halbe Stunde fixiert und anschließend besonders beobachtet wurde. Nachdem er sich scheinbar beruhigt hatte, folgte gegen 21 Uhr die Beschwerde über seinen Bettnachbarn. Weil das Pflegeteam just zu dieser Zeit damit beschäftigt war, die Dienstgeschäfte an die Nachtschicht zu übergeben, wurde er vertröstet. Kurz darauf, um 21.15 Uhr, schlug dann der Rauchmelder der Station an. . .