Im September 2018 war gegen den eigentlichen Täter verhandelt worden. Er sitzt mittlerweile in Haft. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der zuständige Leiter der evangelischen Kindergärten in der Stadt wird von der Landeskirche entlastet. Es gebe keine Hinweise, dass er zu spät reagiert habe.

Heilbronn - Der Fall hatte hohe Wellen in Heilbronn geschlagen: An einem evangelischen Kindergarten hatte ein Erzieher schweren sexuellen Missbrauch an Kindern begangen; zudem besaß er Abertausende kinderpornografischer Darstellungen. Er ist 2018 rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt und sitzt seine Strafe inzwischen ab. Jetzt hat die Landeskirche auch über die vermeintliche Mitschuld eines Kirchenpflegers entschieden; er war zuständig gewesen für den Betrieb der evangelischen Kindergärten in Heilbronn, und ihm war vorgeworfen worden, in dem Fall viel zu spät eingeschritten zu sein.

Das Disziplinarverfahren hat die Landeskirche jetzt aber eingestellt mit der Begründung: „Nach den Ermittlungen durch Ulrich Hebenstreit, Richter am Bundesgerichtshof a. D., konnten die gegen den Kirchenpfleger erhobenen Anschuldigungen nicht bestätigt und insbesondere keine Amtspflichtverletzungen festgestellt werden.“ Der Mann hatte sich selbst angezeigt. Er war kritisiert worden, zu spät die Dimension des Falles erkannt, zu spät gehandelt und informiert zu haben und vor allem zu späte und falsche arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen zu haben. Er hätte den Erzieher umgehend kündigen und freistellen müssen, so der Vorwurf. Das war insofern von Belang, als der Erzieher noch eine weitere Straftat begehen konnte, obwohl bereits Ermittlungen gegen ihn liefen und dies auch bekannt war. Auch die ermittelnde Polizei hat später aber Versäumnisse eingeräumt.

Neues Konzept soll weitere Fälle verhindern

Vom Oberkirchenrat heißt es nun dazu, Ulrich Hebenstreit habe im Rahmen seiner Ermittlungen Zugang zu allen Akten und Aufzeichnungen gehabt und „umfängliche Befragungen bei zahlreichen Beteiligten durchgeführt, bei Mitarbeitenden der Kirche, Angehörigen der Polizei und Staatsanwaltschaft“. Die lange Dauer des Verfahrens wird mit einer längeren Krankheitszeit des Richters begründet.

Die evangelische Gesamtkirchengemeinde Heilbronn setzte zur Klärung des Falles eine Taskforce ein und erstellte als Konsequenz daraus ein Konzept, das neue Strukturen und Abläufe vorsieht, um vergleichbare Vorkommnisse schneller erkennen zu können. Analog dazu hat auch die Landeskirche „umgehend“ den Interventionsplan und ihre Handlungsleitlinien wie auch die der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke ergänzt und die Mitarbeiter geschult. Der Kirchenpfleger wird seine frühere Aufgabe trotz der Entlastung nicht mehr aufnehmen. Die neuen Strukturen seien eingespielt, hieß es, zudem werde der Mitarbeiter im nächsten Jahr in den Ruhestand gehen.

Dem schuldigen Erzieher steht dagegen ein zweiter Prozess bevor, da er laut Polizei doch nicht voll geständig war und da die polizeiliche Ermittlungsarbeit langwierig war und auch in der Kritik stand. In diesem Verfahren geht es um den Missbrauch an zwei Jungen.