An Vermögen mangelt es der Katholischen Kirche in Deutschland nicht. Foto: Berchtesgaden/Fotolia

Seit dem Bau- und Finanzskandal um Limburgs Ex-Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sind die 27 Bistümer in Deutschland um mehr Transparenz in Finanzsachen bemüht. Hier ein Blick in ihre Bilanzen.

Stuttgart - Wer ist am reichsten im ganzen Land? Seit kurzem weiß man’s ganz genau: das Erzbistum Paderborn. Die Erzdiözese verfügt laut Bilanz fürs Jahr 2014 über ein höheres Vermögen als Krösus Köln – rund vier Milliarden Euro. Das rheinische Erzbistum Köln hatte im Februar für 2013 ein Vermögen von rund 3,4 Milliarden Euro vermeldet. Nach dem Finanzskandal um den ehemaligen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sind die 27 deutschen Bistümer um mehr Transparenz in Finanzsachen bemüht. Inzwischen haben fast alle katholischen Kirchensprengel ihre Bilanzen offengelegt. Eine Übersicht finden Sie in unserer Bildergalerie.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist die Haupteinnahmequelle der beiden großen Kirchen, die mehr als die Hälfte der kirchlichen Haushalte ausmacht. 2014 nahmen die sieben katholischen Erzbistümer und 20 Bistümer in Deutschland nach Angaben der deutschen Bischofskonferenz (DBK) insgesamt 5,681 Milliarden Euro ein. Das waren 4,2 Prozent (231 Millionen Euro) mehr als im Vorjahr und 46,3 Prozent (1,798 Milliarden Euro) mehr als 1991. Angesichts von Austritten, Steuerreformen, wachsendem Altersdurchschnitt und Arbeitslosigkeit müssen Katholiken wie Protestanten jedoch langfristig mit weniger Geld rechnen.

Kirchlicher Haushaltsplan

Eine zentrale Übersicht über sämtliche kirchliche Haushalte existiert nicht. Jedes Bistum, jedes Dekanat und jede Pfarrei verfügt über eigene Konten, Immobilien, Grundstücke, Aktien, Beteiligungen etc.. Das am besten gehütete Finanzgeheimnis einer Diözese dürfte das Vermögen des Bischöflichen Stuhls sein. Aus ihm bezahlt der Bischof Personal, Bauprojekte, eine neue Orgel oder Skulptur für den Dom. Der Bischof ist darüber nicht rechenschaftspflichtig.

Was Bischöfe verdienen

Ihre weltlichen Territorien und Fürstentitel haben Deutschlands Bischöfe im Jahr 1803 durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss verloren. Bis heute werden sie aber vom Staat bezahlt – Erzbischöfe nach B 10 (Beamten-Besoldungsstufe, 10 000 bis 11 000 Euro brutto monatlich), Bischöfe erhalten B 6 (7000 bis 8000 Euro brutto).

Staatliche Zuwendungen

Die Bischofsgehälter sind nur ein kleiner Teil der staatlichen Pauschalleistungen. Mit sogenannten Dotationen (Zuwendungen) in Höhe von 480 Millionen Euro haben die Länder aus Steuermitteln - außer Hamburg und Bremen - 2014 die evangelische und katholische Kirchen finanziert.

Dies hat historische Gründe: Als die Reichskirchen 1803 im Zuge der Säkularisation enteignet und ihre Besitztümer den weltlichen Fürsten zugeschlagen wurden, verpflichtete sich der Staat zu „Pachtersatzleistungen“. Seitdem sichert er zum Teil die Besoldung des Klerus und kommt für bestimmte Baulasten auf.

Die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz haben diese Regelung übernommen, zugleich aber die Ablösung dieser Staatsleistungen angemahnt.

Einmalzahlung käme teuer

Die Zahlungen könnten gegen eine Entschädigung aufgehoben werden. 2013 hatte die Linke im Bundestag angeregt, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, doch die anderen Fraktionen sperrten sich.

Als Einmalzahlung wurde der zehnfache Jahresbetrag – also rund 4,8 Milliarden Euro – vorgeschlagen. Rechtsexperten halten eher das 20- oder 25-Fache der Jahresüberweisung als Einmalzahlung für erforderlich. Zahlen müssten die Länder. Das aber ist kaum zu leisten.

Ohne die Einwilligung der beiden Kirchen können die Uralt-Verträge ohnehin nicht geändert werden. Zwar streben Katholiken und Protestanten eine Entflechtung des Verhältnisses zum Staat an, aber nur ohne finanzielle Einbußen.

Sonstige Finanzquellen

Zu den kirchlichen Finanzquellen gehören auch Gemeindegaben wie Kollekten, Spenden, Schenkungen oder Gemeindebeiträge. Daneben gibt es Einnahmen aus Dienstleistungen und Vermögen wie Mieten, Erbbauzinsen, Zinseinnahmen, Pachten, Kapitalerträgen, Betriebskostenerstattungen, Darlehensrückflüssen oder Firmenbeteiligungen.

Die Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen an die Kirchen sind unüberschaubar. So erhalten sie Finanzspritzen für den Betrieb von Kindergärten, Schulen und Fachhochschulen. Der kirchliche Eigenanteil beträgt oft kaum mehr als zehn Prozent. Krankenhäuser und Altenheime werden - wie bei anderen Trägern - fast komplett über Kranken- und Pflegekassen finanziert.

Hinzu kommen Zuschüsse für die Seelsorge bei Bundeswehr, Polizei oder im Gefängnis, für Kirchen- und Katholikentage, Subventionen für den Bau und die Renovierung kirchlicher Gebäude. Nicht zu vergessen Steuergelder für Hilfs- und Missionswerke.