Katholiken und Protestanten können sich kirchlich das Ja-Wort geben. Eine ökumenische Trauzeremonie gibt es allerdings bis heute nicht. Foto: dpa/Andreas Lander

Dass Braut und Bräutigam unterschiedlichen Konfessionen angehören, ist heute längst kein Aufreger mehr. In den 1970er Jahren wurde eine solche Trauung zum Politikum. Vor allem, weil dafür in einer Kirche in Stuttgart eine ungewöhnliche Zeremonie stattfand.

Stuttgart - Die Aufregung war groß. Da hatten es doch tatsächlich eine junge Protestantin und ein junger Katholik in Mittäterschaft zweier Geistlicher gewagt, den Bund der Ehe vor dem Altar zu schließen. „Tatort“ war die Steckfeld-Kirche des Pfarramts Hohenheim. Warum die Trauung einer 25-jährigen Stuttgarterin und eines 28-jährigen Kornwestheimers 1970, vor genau 50 Jahren, durch die nationale Presse ging, lag aber nicht nur an dem heute fast unbedeutend wirkenden Detail, dass Braut und Bräutigam nicht derselben Konfession angehörten. Der Skandal entzündete sich an der ungewöhnlichen Zeremonie, die am 21. Februar 1970 in der kleinen evangelischen Steckfelder Kirche stattfand: Die Eheschließung galt fortan als die erste „ökumenische“ Trauung in Stuttgart.

Vermählungen, bei denen der katholische Pfarrer ein gemischtkonfessionelles Paar traut, gab es auch damals schon, wenn auch viel seltener als heute. Weil bereits Luther die Ehe als „weltlich Ding“ beschrieben hatte, waren und sind die Hürden, die die evangelische Kirche der katholischen Trauung eines protestantischen Ehepartners entgegensetzt, traditionell niedrig. Rechtsverbindlich geheiratet wird nach evangelischer Vorstellung letztlich auf dem Standesamt. Ganz anders in der katholischen Kirche: Dort gilt die Eheschließung als heiliges Sakrament. Um seine evangelische Braut heiraten zu können, benötigte der junge Katholik damals eine bischöfliche Dispens, also eine kirchenrechtliche Erlaubnis, dass trotz Bekenntnisverschiedenheit die Ehe – unter Einhaltung bestimmter liturgischer Regeln – geschlossen werden darf. Möglich war das seit der päpstlichen „Mischehen-Instruktion“ von 1966.

Die Zeremonie war kurzerhand ausgedacht

Nicht vorgesehen war freilich in der katholischen Kirche, dass das Brautpaar mehr wollte, nämlich „konfessionell gleichberechtigt heiraten“. Die beiden hatten – so berichtete „Die Zeit“, die den Fall aufgriff – bereits beim Evangelischen Kirchentag im Jahr zuvor mit dem Transparent „Auch Mischehen hungern nach Gerechtigkeit“ für eine konfessionelle Gleichberechtigung in der Traupraxis protestiert. Mit Pfarrer Heinz Crönert von der Evangelischen Akademie in Bad Boll, der damals als „Spezialist für Mischehenfragen“ galt, und dem damaligen katholischen Stadtpfarrer Alfons Thanner fand das Paar schließlich zwei mutige Geistliche, die bereit waren, eine „ökumenische“ Trauung zu zelebrieren – ein echtes Novum, zumal die Zeremonie, auf die sich die Pfarrer geeinigt hatten, kurzerhand ausgedacht war.

Es kam, wie es damals offenbar noch immer kommen musste: Es hagelte seitens des bischöflichen Ordinariats Proteste, nachdem ruchbar wurde, für was der Bischof hier seine Dispens hergegeben hatte. Die Interpretation der „Mischehen-Instruktion“ von Papst Paul VI. war bei dieser Trauung den Rottenburger Kirchenrechtlern deutlich zu liberal geraten: „Die Trauform, die tatsächlich gewählt wurde, ist auch bei großzügiger Auslegung damit nicht in Einklang zu bringen“, ließ das Ordinariat in einer öffentlichen Erklärung wissen.

Eine Art ökumenischen Trauritus gibt es bisher nur in Baden

Ein Streit, wie er 50 Jahre später scheinbar undenkbar ist. Der Heirat zwischen Katholiken und Protestanten vor dem Altar steht heute nicht mehr viel im Weg. Allein 2018 wurden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart 926 evangelisch-katholische Ehen kirchlich getraut, 47 im Dekanat Stuttgart. Und doch, so bestätigt Domkapitular Thomas Weißhaar, Offizial der Diözese, hat sich nicht alles geändert in den letzten fünf Jahrzehnten: „Es gibt in diesen Fällen entweder die katholische Trauung, bei der ein evangelischer Geistlicher oder eine Geistliche mitwirkt, oder die evangelische Trauung, an der ein katholischer Geistlicher mitwirkt.“ Eine ökumenische Trauzeremonie, wie sie das Brautpaar 1970 anstrebte, gebe es, sagt Weißhaar, bis heute nicht.

Nicht wenige Paare unterschiedlicher Konfession bedauern das – so auch die Katholikin Beate Beyer und der Protestant Jörg Beyer vom Netzwerk Ökumene, die sich 1982 das Jawort vor dem Altar gegeben hatten. Die beiden Tübinger würden es sehr begrüßen, wenn es inzwischen eine echte ökumenische Trauung geben würde. „Wir fänden es schön, wenn das Formular C bundesweit, vielleicht in etwas aktualisierter Form, gültig wäre“, sagen beide.

„Formular C“ bezeichnet einen Trauritus für konfessionsverschiedene Paare, mit dem die Badische Landeskirche und das Erzbistum Freiburg seit den 1970er Jahren eine Sonderstellung einnehmen und der einer ökumenischen Trauung bislang am nächsten kommt. Gültig ist das „Formualr C“ bis heute nur in Baden.