Ulrich Koch, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, kommt zur Verhandlung zum Sonderstatus der katholischen Kirche als Arbeitgeber in Deutschland. Foto: dpa

Die katholische Kirche darf einen geschiedenen Chefarzt nicht kündigen, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Eine richtige Entscheidung, meint Maria Wetzel.

Erfurt - Woran erkennt man einen guten Chefarzt? Daran, dass er das medizinische Handwerk beherrscht und sich gut um Patienten und Mitarbeiter kümmert. Seine private Lebensführung hingegen darf bei der Beurteilung seiner Loyalität nicht im Vordergrund stehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch in einem seit 2009 anhängigen Verfahren entschieden. Damit haben die Richter dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klare Grenzen gesetzt – eine Entscheidung, die hoffentlich Bestand hat.