In diesem Haus in Köngen hat die Mutter ihre beiden kleinen Töchter umgebracht. Foto: dpa

Im Prozess gegen eine Mutter aus Köngen (Kreis Esslingen), die vorigen Herbst ihre beiden Töchter ermordet haben soll, hat am Dienstag am Landgericht ein Rechtsmediziner die Ergebnisse der Obduktion der beiden Opfer vorgestellt.

Köngen - Im Prozess gegen eine Mutter aus Köngen (Kreis Esslingen), die vorigen Herbst ihre beiden Töchter ermordet haben soll, hat am Dienstag am Landgericht ein Rechtsmediziner die Ergebnisse der Obduktion der beiden Opfer vorgestellt. Demnach wurden in den Leichnamen Reste eines Schlafmittels entdeckt. Während das sieben Jahre alte Kind offenbar im Schlaf mit elf Stichen in den Rücken umgebracht wurde, wies dessen zehn Jahre alte Schwester neben 40 Stichen im Torso mehrere Kratzer an den Händen und zwei Bisswunden an den Armen auf. Diese typischen Abwehrverletzungen legten den Schluss nahe, dass sich das Mädchen gegen seinen Tod wehrte, so der Sachverständige.

 

Mehrere Stiche waren für sich allein schon tödlich

Zudem sei an der Zehnjährigen ein Schnitt an einem Handgelenk festgestellt worden. Möglicherweise sei dies die erste Verletzung gewesen, von der das Kind aufwachte, sagte der Gerichtsmediziner. Bei den beiden Mädchen habe er zahlreiche Messerstiche festgestellt, die jeder für sich allein bereits tödlich gewesen sind.

Die 41 Jahre alte Mutter muss sich in dem Prozess seit Ende April wegen der beiden Kindstötungen verantworten. Die Angeklagte räumt ein, die Mädchen in der Nacht zum 2. November 2014 in der Wohnung umgebracht zu haben. Als Motiv nannte die Hausfrau ihre Angst vor einer Trennung ihres 52 Jahre alten Ehemannes. Dieser habe ihr ein halbes Jahr zuvor eröffnet, dass er sie verlassen werde. Weil sie gefürchtet habe, dass sie dann auch die Kinder verlieren könne, sie ihnen das aber nicht zumuten wollte, habe sie beschlossen sich umzubringen und die Kinder ebenfalls zu töten, so die Frau. Sie hatte zuvor offenbar keine psychiatrische oder psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Der Mann betonte in dem Prozess, dass er seiner Frau nie mit der Trennung gedroht habe. Er habe ihr lediglich gesagt, dass sich in der Beziehung etwas ändern müsse.

Psychiatrisches Gutachten wird am Mittwoch vorgestellt

Der Prozess wird am Mittwoch, 10. Juni, mit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt. Der Fachmann soll klären, ob die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig gewesen ist. Wie bekannt wurde, soll das Gutachten ungewöhnlich umfangreich sein. Am selben Tag wird auch plädiert. Das Urteil soll am Montag, 15. Juni, gesprochen werden.