Amtsgericht ahndet Kindsentführung mit Haftstrafe Foto: dpa

Das Amtsgericht Ludwigsburg schickt eine 36-Jährige aus Polen für die Entführung ihrer Tochter ins Gefängnis. Drei Jahre fordert die Staatsanwältin, ein Jahr auf Bewährung der Verteidiger. Das Urteil lautet: zwei Jahre und zehn Monate. 

Ludwigsburg - Thomas K. (43) weiß viel. Er erinnert sich an jedes Datum, an jeden Namen, kennt alle Akten zu seinem Fall. Er kann genau sagen, wann und wie oft er nach Polen gefahren ist, um, manchmal unterstützt von Detektiven, nach seiner fünfjährigen Tochter Lara zu suchen. Nur eine Frage kann der Schwieberdinger nach sieben Monaten immer noch nicht beanworten: Wo ist Lara?

Als die Vorsitzende Richterin des Ludwigsburger Amtsgerichts am Mittwoch den verzweifelten Vater befragt, sitzt zwei Meter entfernt auf der Anklagebank die Frau, die alle Antworten kennt. Aber sie rückt sie nicht raus. Die 36-Jährige ist Polin, Juristin, Laras Mutter und hat Lara verschleppt.

Seit der Trennung 2011 tobt zwischen den Eltern der Hass und der Kampf um die Tochter. Ein früheres Verfahren gegen die Mutter wurde vom Stuttgarter Landgericht gegen eine Geldauflage eingestellt, schon damals hatte die Frau ihre Tochter unerlaubterweise nach Polen mitgenommen. Thomas K. holte das Kind in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurück, und das Gericht gelangte zu der hilflosen Feststellung, es handle sich um eine „familiäre Trägödie“. Geboren wurde Lara in Deutschland. Ein Familiengericht sprach dem Vater später das alleinige Sorgerecht zu.

Der schlimmste Akt der Tragödie stand da noch bevor. Unterstützt von einem bislang unbekannten Komplizen und ausgerüstet mit Pfefferspray überfällt die Mutter am 2. Oktober 2014 die neue Lebensgefährtin von Thomas K., als diese Lara in einen Ditzinger Kindergarten begleitet. Sie reißen die Frau zu Boden, das Kind an sich und versprühen so viel Pfeffer, dass die Begleiterin tagelang unter Sehstörungen leidet. Seither ist Lara weg.

Nach der Mutter wurde danach mit internationalem Haftbefehl gesucht, im März kehrte sie zurück und stellte sich. Warum, ist unklar. Die Staatsanwältin deutet an, dass ihr in Polen womöglich die Auslieferung drohte. In Handschellen wird die Mutter am Mittwoch in den Saal geführt, die Sicherheitsvorkehrungen sind streng: auch der Vater und der Onkel der Angeklagten sind als Zeugen geladen, und ihre Wut ist greifbar.

Die Verteidigungsstrategie der Mutter: sie streitet alles ab. Sie sei am 2. Oktober nicht in Ditzingen, sondern in Polen gewesen, und dort habe ihr plötzlich jemand Lara überreicht. Wer? „Das kann ich nicht sagen.“ Der Vater und der Onkel liefern ein Alibi für den Tag der Entführung, aber die Angaben sind widersprüchlich und für die Richterin „alles andere als überzeugend“. Die Lebensgefährtin von K. identifiziert die Angeklagte als Täterin. Sie wisse nicht, wo Lara sei, beteuert die Mutter, um in ihrem Schlusswort unter Tränen zu erklären, dass es Lara gut gehe.

Drei Jahre Gefängnis fordert die Staatsanwältin, ein Jahr auf Bewährung der Verteidiger, das Urteil lautet: zwei Jahre und zehn Monate. Lara wird nun nicht nur ohne Vater, sondern auch ohne Mutter aufwachsen. Irgendwo in Polen, vermutlich bei der Großmutter, denn die ist ebenfalls verschwunden.

Thomas K. sagt nach dem Urteil trotzdem, er sei erleichtert. „Meine größte Sorge war, dass sie auf freiem Fuß hier raus geht.“ Er gehe davon aus, dass er die polnischen Behörden jetzt zu einer besseren Mitarbeit bei der Suche nach Lara bewegen könne. Außerdem hoffe er, dass sich bei der polnischen Familie „die Einsicht durchsetzt, dass es so nicht weiter geht“. Tatsächlich hat die Angeklagte vor Gericht angedeutet, dass sie nun eine einvernehmliche Lösung anstrebe – ohne zu konkretisieren, wie diese aussehen könnte. Noch allerdings regiert der Hass. Als Thomas K. das Gericht verlässt, wird er zu seinem Schutz von bewaffneten Beamten begleitet.