Wegen Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Bildern und Videos muss sich ein Mann vor dem Göppinger Amtsgericht verantworten. Wie ihm die Ermittler auf die Spur gekommen sind.
Unangemeldeten Besuch von der Polizei erhielt ein Zahnarzt aus dem Kreis Göppingen im Frühjahr 2024. Bei der Hausdurchsuchung nahmen die Beamten zwei Rechner und zwei Mobiltelefone mit. Da half es auch nichts, dass der Eigentümer sagte, sie bräuchten die Computer gar nicht mitzunehmen, er habe alles gelöscht. Für die Kriminaltechniker des Polizeipräsidiums Ulm war es ein Leichtes, mehr als 8000 Dateien wiederherzustellen – genau nach diesen hatten die Ermittler gesucht.
„Am Ende waren es mehrere tausend kinderpornografische und 200 jugendpornografische Bilder sowie drei Videos, auch schwerer sexueller Missbrauch von Kleinkindern“, berichtete ein Kriminalkommissar, der jetzt als Zeuge vor dem Amtsgericht Göppingen aussagte. Dort musste sich der Zahnarzt wegen des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte verantworten. Der Mann im Rentenalter war voll geständig und beteuerte: „Es tut mir unendlich leid.“ Die ganze Sache sei ein Versehen gewesen: „Wenn ich gewusst hätte, dass das strafbar ist, hätte ich es ja nicht gemacht.“
8000 kinderpornografische Dateien
Nicht sehr konkret schilderte der Deutsche, wie im Jahr 2022 alles begonnen habe: „Ich war in einem russischen Programm drin, dann fiel das Programm um und da waren diese ganzen Bilder.“ Er habe dann gedacht, er lade sich das alles mal herunter „und schaue es später an“. Manche der Aufnahmen hätten ihn „so angewidert“, dass er sie gleich wieder gelöscht habe. „Ich sagte mir, ich lösche das ganze Zeug, erstens ist es ekelhaft und zweitens strafbar, das war mir bewusst. Was mir nicht bewusst war: Dass es mit einem Klick Erwerb und dann Besitz war.“
Aber genau das warf ihm die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor. Und sie sprach von allein rund 8000 kinderpornografischen Dateien und beschrieb beispielhaft einige der Bilder, die Richterin Werlé den Prozessbeteiligten schließlich auch als Ausdruck vorlegte. So sprach die Staatsanwältin davon, dass ein etwa sechsjähriges Mädchen nackt an einem Treppengeländer lehnt „und ein Mann drückt seinen Kopf in ihren Intimbereich“. Diverse Bilder und auch ein Video zeigten weibliche Kinder beim Oralverkehr mit erwachsenen Männern. „Es war schon eine sehr, sehr große Menge, die sie da heruntergeladen haben“, resümierte Richterin Werlé schließlich.
Dass die Bilder nicht nur aus Versehen auf dem Rechner des Zahnarzts landeten, zeigte sich, als der Kommissar berichtete, wie die Ermittler dem Mann auf die Spur gekommen waren: Mindestens zweimal habe dieser die Bildersuche von Microsofts Suchmaschine Bing bemüht. Dort habe der Mann Fotos nackter Mädchen hochgeladen, um ähnliche Inhalte im Netz zu finden. „Die Provider in den USA sind verpflichtet, kinderpornografische Inhalte zu melden“, erläuterte der Beamte. „In diesem Fall kam die Meldung von Microsoft Bing.“ Die Behörden übermittelten die IP-Adresse des Verdächtigen ans Bundeskriminalamt, das wiederum die Staatsanwaltschaft Ulm einschaltete. Das Ulmer Amtsgericht stellte daraufhin den Durchsuchungsbeschluss aus.
Die Staatsanwältin meinte schließlich in ihrem Plädoyer: „Aus meiner Sicht nimmt man es ihm ab, dass es ihm leid tut.“ Dennoch forderte sie nicht zuletzt „aufgrund der großen Menge an Dateien“ eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie eine Geldstrafe im Bereich von 10 000 Euro. Rechtsanwalt Ulrich von Buch plädierte auf ein Jahr Haft auf Bewährung und räumte aber ein: „Für ihn war das Thema schon vorbei, das ändert aber tatsächlich nichts an der Straftat, aber am Strafrahmen.“Richterin Werlé folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte 22 Monate Haft auf Bewährung, die 10 000 Euro Strafe bekommt der Kinderschutzbund. Zudem muss der bislang nicht vorbestrafte Zahnarzt sich einer DNA-Probe beim Landkriminalamt unterziehen. Dies erlaubt die Strafprozessordnung „zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren“. Werlé gab dem Mann noch mit auf den Weg: „Ich glaube Ihnen, dass Sie da irgendwie reingerutscht sind. Aber wie Sie sagten: Es ist eine große Schweinerei.“