"Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren", so der SPD-Politiker in einer nun veröffentlichten Pressemitteilung. Foto: dpa

Sebastian Edathy wirft den Ermittlern ein Durchstechen seiner Akte vor. Sein Anwalt nennt das Verfahren unfair und fordert, die Staatsanwaltschaft Hannover davon zu entbinden.

Sebastian Edathy wirft den Ermittlern ein Durchstechen seiner Akte vor. Sein Anwalt nennt das Verfahren unfair und fordert, die Staatsanwaltschaft Hannover davon zu entbinden.

Berlin - Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hat den Behörden in Niedersachsen schwerwiegenden Geheimnisverrat bei den Kinderpornografie-Ermittlungen gegen ihn vorgeworfen. Er stellte eine weitere Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft Hannover, da Akten-Details in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zitiert worden seien, wie Anwalt Christian Noll am Montag mitteilte. Noll forderte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) auf, „die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden“.

Die SPD-Spitze leitete unterdessen ein Parteiordnungsverfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten ein, wie Generalsekretärin Yasmin Fahimi nach einem einstimmigen Präsidiumsbeschluss mitteilte. Im schlimmsten Fall droht Edathy der Ausschluss. Man habe das Verfahren an die Bezirksschiedskommission in Hannover übergeben, sagte Fahimi.

Schon vor rund einer Woche hatte der SPD-Vorstand als ersten Schritt einstimmig das Ruhen der Mitgliedsrechte gemäß Paragraf 18 der Satzung beschlossen. Einhergehend damit ist als zweiter Schritt ein Parteiordnungsverfahren, das über das weitere Vorgehen entscheidet. Denn das Ruhen der Mitgliedsrechte ist gemäß Satzung zunächst nur auf maximal drei Monate befristet.

Fahimi begründete den Schritt mit moralisch unkorrektem Verhalten Edathys, das nicht zur Haltung der SPD passe. Der 44-jährige Politiker hatte am 7. Februar sein Mandat im Bundestag niedergelegt - er nannte gesundheitliche Gründe. Kurze Zeit später kam heraus, dass gegen ihn Ermittlungen wegen des Erwerbs sogenannter „Posing-Bilder“ laufen. Bislang ist die rechtliche Lage aber schwierig, wenn Jungen oder Mädchen nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher „Posing-Bilder“ sind nur dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder „aufreizend zur Schau gestellt“ sind.

Anwalt: "Verletzung von Dienstgeheimnissen"

Mit Blick auf den Medienbericht betonte Noll: „Zu der Missachtung der Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu.“ Edathy müsse davon ausgehen, „dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zugänglich gemacht haben“, kritisierte der Anwalt. Das sei eine Straftat. „Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen.“

Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte dazu keine Stellung nehmen. Der Sprecher des Justizministeriums sagte: „Wir prüfen das Schreiben.“ Die bereits laufende Dienstaufsichtsbeschwerde von Edathy werde weiter von der Generalstaatsanwaltschaft Celle bearbeitet.

Edathys Name war am 15. Oktober der Polizei im niedersächsischen Nienburg in Beweismaterial aus Kanada aufgefallen - dabei ging es ein Portal, bei dem auch kinderpornografische Filme und Bilder bestellt werden konnten. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte das Material zu etwa 800 deutschen Kunden schon 2011 erhalten. Erst durch den Rückruf eines Beamten aus Nienburg wurde deutlich, dass der Name Edathy auf der Liste der Bundestagsabgeordnete war, der bis wenige Wochen zuvor den Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden geleitet hatte.

Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) informierte SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber, dass Edathy auf der Liste steht, dieser weihte die SPD-Politiker Thomas Oppermann und Frank-Walter Steinmeier ein. Friedrich trat am 14. Februar zurück, ihm drohen Ermittlungen wegen des möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen. Der Fall führte zu Verwerfungen auch in der großen Koalition. Edathy selbst betont, nichts Strafbares getan zu haben. Die CSU forderte von der SPD ein öffentliches Bedauern für die Entwicklungen in dem Fall.

Edathys Anwalt betonte, der Vorgang hätte bereits Anfang November geschlossen werden müssen. Stattdessen habe die Staatsanwaltschaft öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, „in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden“. Noll warf der Staatsanwaltschaft Hannover Befangenheit vor: „Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal.“ Das BKA, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst hätten das Verhalten Edathys als nicht strafbar eingestuft, betonte Noll.

Edathy ist als Schulpate unterdessen nicht mehr erwünscht. Das Gymnasium Adolfinum in Bückeburg kündigte die von ihm für die Einrichtung übernommene Patentschaft mit sofortiger Wirkung.

Hier Edathys gesamte Presseerklärung vom Montagnachmittag: 

„Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren. Zu der Missachtung der Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu. Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen.

Herr Edathy hat daher am heutigen Tag ein weiteres Mal Strafanzeige gegen die Ermittlungsbehörden gestellt. Da die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr unbestreitbar ist, hat Herr Edathy heute erneut die niedersächsische Justizministerin ersucht, die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden.

Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal. Das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst haben das Verhalten von Herrn Edathy als nicht strafbar eingestuft. Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse wurde daher Beschwerde eingelegt.

Vor dem Hintergrund der von drei Behörden festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen.“