Der ehemalige SPD-Politiker Sebastian Edathy soll sich auch strafbares kinderpornografisches Material über das Internet beschafft haben. Foto: dpa-Zentralbild

Im Fall Edathy galt bisher: Die Fotos nackter Jungen, die er sich besorgt hat, liegen im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Doch offenbar hat sich der ehemalige SPD-Abgeordnete auch strafbares Material besorgt.

Im Fall Edathy galt bisher: Die Fotos nackter Jungen, die er sich besorgt hat, liegen im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Doch offenbar hat sich der ehemalige SPD-Abgeordnete auch strafbares Material besorgt.

Hannover - Der ehemalige SPD-Politiker Sebastian Edathy soll sich nach Polizei-Ermittlungen auch strafbares kinderpornografisches Material über das Internet beschafft haben. Über die im Grenzbereich zur Kinderpornografie liegenden Filme und Fotos hinaus, die er aus Kanada bezogen hat, habe er über den Bundestagsserver kinderpornografische Bilder aufgerufen, berichteten NDR und „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Sie beriefen sich dabei auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen zu dem Fall. Edathy warf den Ermittlungsbehörden auf seiner Facebook-Seite „gezielte Indiskretion“ vor, äußerte sich aber inhaltlich nicht zu dem Bericht.

Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Nach Darstellung des LKA liefern Computer-Verbindungsdaten vom Bundestagsserver den Nachweis, dass alleine im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt über Edathys Laptop aufgerufen wurden. Den Laptop hatten Edathy im Februar diesen Jahres als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten aber machen es möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.

Darüber hinaus fanden die Ermittler laut NDR und „Süddeutscher Zeitung“ bei der Durchsuchung von Edathys Büros und Privaträumen jugendpornografische Videos und Hefte. Ihr Besitz ist seit 2008 strafbar. Seit wann Edathy sie besessen hat, ist offenbar unbekannt.

Edathy kritisierte, dass der Bericht Journalisten übermittelt worden sei, bevor er seinem Anwalt vorgelegen habe. „Es ist offenkundig, dass kein rechtsstaatliches Verfahren intendiert ist, sondern ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person, einhergehend mit einer beabsichtigten Vor-Verurteilung.“ Er erwarte Aufklärung vom niedersächsischen Justizministerium, wie es dazu kommen konnte, „dass zum wiederholten Mal interne Unterlagen rechtswidrig weitergegeben worden sind“.