Kindergeld fließt auch, wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. Foto: dpa

Die deutschen Kindergeldzahlungen ins Ausland haben sich seit 2010 fast verzehnfacht. Bisherige Versuche der Bundesregierung, die Entwicklung zu stoppen, scheiterten am geltenden EU-Recht.

Berlin - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht. Im Dezember 2010 wurde demnach für 61 615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215 499 Kinder. Die meisten lebten in Polen (103 000 Kinder), Kroatien (17 000) und Rumänien (17 000). Außerdem erhielten knapp 34 000 im Ausland lebende deutsche Kinder die Leistungen. Die Zahlen stehen in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland hatten zuerst darüber berichtet.

Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land der EU lebt. Ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen oder eine sonstige Erwerbstätigkeit in Deutschland müssen Antragssteller dagegen nicht nachweisen, um in den Genuss der Sozialleistung zu kommen. Das bestätigte ein Sprecher der BA gegenüber unserer Zeitung. EU-Ausländer können Kindergeld auch beantragen, wenn sie im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, weil sie beispielsweise hier arbeiten. Für Kinder, die außerhalb von Europa leben, gibt es grundsätzlich kein Kindergeld.

Bisherige Versuche der Bundesregierung, Kindergeldzahlungen ins Ausland einzuschränken, brachten keinen Erfolg. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor einem Jahr Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlands angepasst werden sollte, wenn ihre Kinder dort leben. Das Vorhaben stieß jedoch in der EU-Kommission auf Widerstand. Die neue Bundesregierung erklärte am Mittwoch, sie halte daran fest. „Es bleibt für beide Regierungspartner auf der Tagesordnung“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Dies geschehe aber im Austausch mit der EU-Kommission und den Partnern in EU.

Verdacht des Sozialmissbrauchs

Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer forderte, die Zahlungen zu kürzen oder ganz einzustellen. „Es ist den deutschen Steuerzahlern nicht vermittelbar, warum sie beispielsweise für bulgarische Kinder, die in Bulgarien leben, Monat für Monat Kindergeld überweisen müssen“, sagte er.

Die Forderung, Kindergeld nur für in Deutschland lebende Kinder zu zahlen, war ursprünglich von der CSU erhoben worden. Die Initiative der Bayern führte beim Kindergeld jedoch zunächst nur zu kleineren Änderungen. Um Missbrauch und doppelten Leistungsbezug zu vermeiden, wurde Ende 2014 beschlossen, dass nur bei Vorlage einer Steueridentifikationsnummer die Sozialleistung ausbezahlt wird.

Die SPD schloss sich der Forderung später an und warf dem damaligen Finanzminister Schäuble Untätigkeit vor. In manchen Großstädten gebe es „ganze Straßenzüge mit Schrottimmobilien“, in denen Migranten nur lebten, weil sie für ihre Kinder im EU-Ausland Kindergeld auf deutschem Niveau erhielten, sagte der damalige SPD-Chef Sigmar Gabriel. Er forderte, dass in bestimmten Fällen das Kindergeld für EU-Ausländer gekürzt wird.