Wenn so ein Bild erst mal im Netz steht, hat man schnell keine Kontrolle mehr darüber. Foto: Fotolia

Ob Kindergeburtstag oder Sommerfest in der Schule: Viele Eltern veröffentlichen Fotos ihrer Kinder in den sozialen Netzwerken. Häufig werden dabei mögliche negative Folgen ausgeblendet.

Mainz - Kaum auf der Welt, schon bei Facebook: Ob nach der Geburt, bei den ersten Laufversuchen oder am ersten Schultag – es gibt viele Momente im Leben eines Kindes, die die Eltern im Bild festhalten und am liebsten mit der ganzen Welt teilen wollen. Doch wer Fotos von seinem Nachwuchs online veröffentlicht, sollte genau überlegen, wie und wo er das tun möchte – oder ob es nicht vielleicht besser wäre, dem Drang zu widerstehen, den besonderen Moment im Netz zu verbreiten.

„An die Eltern kann man nur appellieren, Bilder ihrer Kinder nur mit sehr viel Vorsicht und Bedacht zu veröffentlichen“, mahnt Tobias Röttger, Rechtsanwalt und Gesellschafter in der Kanzlei Gulden Röttger Rechtsanwälte in Mainz, der sich auf geistiges Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte und Medienrecht spezialisiert hat. Gerade bei schulpflichtigen Kindern sollte man sich immer die Frage stellen, ob das Kind selbst überhaupt mit der Verbreitung des Bildes einverstanden ist. „Was manche Eltern süß oder lustig finden, kann für das Kind peinlich sein“, gibt Röttger zu bedenken. „Solche Bilder sind dann häufig ein gefundenes Fressen für die Klassenkameraden, was bis zu Mobbingattacken führen kann.“

Eindringliche Warnung der Polizei

Auch die Polizei warnt regelmäßig davor, private Fotos von Kindern öffentlich zu posten. Die Polizei der Stadt Hagen erregte vor einem Jahr mit einem Facebook-Post viel Aufmerksamkeit: „Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co. zu posten. Danke!“, schrieben die Beamten in dem sozialen Netzwerk. Daneben war ein dick durchgestrichenes Foto eines Mädchens zu sehen. „Vielleicht finden Sie die Fotos heute süß, Ihrem Kind sind sie in ein paar Jahren aber endlos peinlich“, so die Warnung der Polizei, die offenbar den Nerv vieler Nutzer traf: Rund 200 000 Mal wurde der Aufruf geteilt und fast 4000 Mal kommentiert. Generell haben auch Kinder ein Recht am eigenen Bild. „Im Grundsatz muss jeder gefragt werden“, sagt Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt für Internet- und Social-Media-Recht aus Stuttgart. „Je nach Alter können Kinder aber noch nicht selbst entscheiden, daher übernehmen die Eltern das für sie.“ Beide Erziehungsberechtigte müssen sich einig sein.

Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, darf dieser alleine bestimmen. Ab dem 14. Lebensjahr geht die Rechtsprechung davon aus, dass Kinder die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, um über die Veröffentlichung von Fotos mitzubestimmen. „Sobald ein Kind 14 ist, muss es ausdrücklich gefragt werden“, sagt Ulbricht. Dann könne es auch das Löschen von bereits im Netz publizierten Bildern verlangen.

Kinder könnten sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, wenn ihre Eltern Fotos von ihnen online teilen, sagt Philipp Masur vom Lehrstuhl für Medienpsychologie an der Universität Hohenheim. „Das ist eine Art Vertrauensbruch.“ Zwar sei es nicht neu, anderen etwas über seine Kinder mitzuteilen. „Hat man früher Details über das Kind ausgeplaudert, hat es sich auch geschämt“, so Masur. Online könne das noch viel größeren Schaden anrichten.

Auch Minderjährige haben ein Recht am eigenen Bild

Wer Konflikte vermeiden will, fragt seine Kinder ab einem gewissen Alter am besten um Erlaubnis. „Ist ein Foto erst einmal veröffentlicht, haben Sie keine Kontrolle mehr darüber“, erläutert Rechtsanwalt Ulbricht. Die Bilder ließen sich leicht von Dritten herunterladen und weiterverwenden. Insbesondere Bilder von heranwachsenden Teenagern können mitunter in die falschen Hände geraten. „Plötzlich findet sich der oder die abgebildete Jugendliche auf irgendwelchen dubiosen Websites wieder, die beispielsweise ‚sexy Teenager’ promoten“, warnt der Mainzer Jurist Röttger. „Solche Seiten und Bilder ziehen auch Pädophile an, die dann ein leichtes Spiel haben, mit den Kindern in Kontakt zu treten.“

Auch restriktive Privatsphäreeinstellungen helfen in dieser Hinsicht nur bedingt. Zwar seien sie besser als nichts, meint der Stuttgarter Internetrechtsexperte Ulbricht. „Wenn jemand unbedingt Kinderfotos veröffentlichen will, dann zumindest zugangsbeschränkt.“ Doch auch gesicherte Bereiche sind oft durchlässiger als viele meinen. Denn die Gefahr, dass jemand Kopien macht, besteht immer. Wird ein Foto dann neu hochgeladen, bleibt es online, auch wenn das Ursprungsbild gelöscht wird. Dasselbe gilt für Messenger wie etwa Whatsapp. Was mit den Bildern passiert, können Eltern dann kaum nachvollziehen – geschweige denn die Verbreitung verhindern.

Die Bilder könnten auch verändert und in anderem Kontext wieder eingestellt werden, warnt auch Nina Lübbesmeyer vom Onlineportal Jugendschutz.net. „Auf Nummer sicher gehen Eltern, wenn sie keine Bilder von ihren Kindern ins Netz stellen.“ Wer unbedingt einen Fotogruß aus dem Urlaub an die Facebook-Freunde senden will, sollte zumindest ein Foto wählen, auf dem das Kind für Außenstehende nicht zu erkennen ist – etwa eine seitliche Aufnahme, auf der es einen Hut trägt. Grundsätzlich gehe es beim Umgang mit Fotos auch darum, dass Eltern für Kinder ein Vorbild sind, sagt Lübbesmeyer. Gerade im Teenageralter ist ein zu laxer Umgang der Sprösslinge mit Daten und Fotos im Netz ein häufiges Streitthema.

Kindern den sicheren Umgang mit Facebook beibringen

Alter Kinder sollten den Umgang mit sozialen Netzwerken lernen. Das gilt auch für Messenger wie etwa Whatsapp. In der Regel sind in sozialen Netzwerken nur Nutzer mit einem Mindestalter von 13 Jahren erlaubt. 2018 wird das Zugangsalter im Zuge der neuen EU-Datenschutzrichtlinie voraussichtlich sogar auf 16 Jahre erhöht. Bei Whatsapp liegt es jetzt schon bei 16 Jahren. Doch jüngere Kinder geben oft ein falsches Geburtsdatum ein. Hier sind die Eltern gefragt.

Privatsphäre Sind die Sprösslinge alt genug, sollte man mit ihnen auch über Privatsphäre und Sicherheitseinstellungen sprechen – und am besten sogar den Facebook-Account gemeinsam anlegen, raten Experten. Insbesondere sollte man Kindern klarmachen, dass sie mit Fotos, Texten und Videos Spuren hinterlassen, die sich nicht so leicht wieder löschen lassen. Außerdem ist es wichtig, dass die Kleinen nur Freundschaftsanfragen von Leuten akzeptieren, die sie auch wirklich kennen.

Cybermobbing Ist ein Kind von Cybermobbing betroffen, sollten Eltern sensibel nachhaken. Sofern Mitschüler beteiligt sind, ist es sinnvoll, das Thema in der Schule zu besprechen, etwa bei einem Elternabend. Denn oft werden Kinder auf dem Schulhof ebenso gemobbt wie im Netz. Auf jeden Fall sollten Eltern Belege sammeln, indem sie Screenshots anfertigen – und für den Fall, dass der Angreifer unklar ist, dessen Nickname notieren. Löschen die Täter die Inhalte nicht freiwillig, können Eltern dies vom Betreiber der Webseite verlangen.