Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule aufgebaut. Dafür braucht es Akteure wie die Musikschule Filum in Filderstadt mit vielfältigen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Wie gut sieht man sich dort vorbereitet?
Nach den Sommerferien 2026 gilt’s. Dann haben die Eltern von Erstklässlern einen rechtlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung ihres Kindes. Jahr für Jahr wird eine Klassenstufe dazukommen, bis man im Schuljahr 2029/30 bei sämtlichen Grundschulklassen angekommen sein wird, die garantiert acht Zeitstunden pro Schultag betreut werden müssen.
Ob und wie der Anspruch geltend gemacht wird, entscheiden die Familien, vorgehalten werden muss das Angebot trotzdem. Das wird die Kommunen unter Druck bringen, denn für die Betreuung braucht es Räume, pädagogische Konzepte, Essensangebote – und Personal, das die vielen, vielen Kinder beschäftigt.
Die Zahl der kommunalen Betreuungsplätze liegt in Filderstadt derzeit bei rund 480. Hier kommen neben klassischem Unterricht ergänzende Angebote von kommunalen und freien Trägern zusammen, sei es von der Kunstschule oder Sportvereinen. Bleibt es bei diesen 480 Plätzen, werden nach aktuellen Prognosen zum Start des Rechtsanspruchs 2026/27 bereits 238 Plätze fehlen. Um gegenzusteuern, braucht es vielfältige Bildungs- und Betreuungsangebote. „Wir sind in den Startlöchern“, sagt Katrin Bleier. Sie leitet die Filderstädter Musikschule Filum. Schon jetzt engagiert sich die Einrichtung mit 100 Kursen – Streicher- und Bläserklassen oder Chören – in Sachen Ganztag an Grundschulen. Jüngst hat der Landesverband der Musikschulen dem Filum den Musikschulpreis 2024 verliehen. Ausgezeichnet wurde das Musical-Sommercamp 2023, das gemeinsam mit der Kunstschule Filderstadt sowie „Tanzraum 51“ inszeniert worden war. „Wir sind sehr erfahren in dem Bereich“, sagte Katrin Bleier beim Besuch der FDP-Landtagsabgeordneten Dennis Birnstock (Wahlkreis Nürtingen) und Alena Fink-Trauschel (Wahlkreis Ettlingen). Er ist in der Fraktion unter anderem fürs Thema Ganztag zuständig, sie ist musikpolitische Sprecherin. An sie appellierte Katrin Bleier, dass vonseiten des Landes fixe Regelungen her müssten. „Es gibt noch recht viele nicht getroffene Entscheidungen, vieles ist unklar“, sagte sie. Größte Unsicherheit: die Finanzierung. Bleier betonte: Um den Rechtsanspruch der Eltern zu erfüllen, brauche sie mehr Personal einerseits, spezielle Fortbildungen andererseits. Aktuell sind im Filum 75 Musiklehrkräfte mit unterschiedlichen Stellenanteilen beschäftigt. Schon heute gehe es beim Ganztag eng zu. „Zwei bis drei zusätzliche Lehrkräfte bräuchte es jetzt schon.“ Auch Informationen zu Verrechnungssätzen und zur Monetarisierung fehlten noch. Als Hemmschuh bezeichnete sie zudem die Schulbesuchsverordnung, die besagt, dass Ganztagsangebote in der Schule stattfinden müssen. Die Kinder können also nicht ins Filum kommen. „Da sollte es Lösungen geben, das müsste geregelt werden, dass Kinder andere Orte aufsuchen dürfen“, betonte sie.
Es ist eine Forderung, die auch Ingo Sadewasser, der Vorsitzende des Landesverbands der Musikschulen, formuliert, und nicht nur er. „Auch andere außerschulische Partner“, sagt er. Grundsätzlich sind aus seiner Sicht die Musikschulen im Land auf den Rechtsanspruch vorbereitet. Schon jetzt gebe es 840 Grundschul-Kooperationen. Laut Ingo Sadewasser soll das Sprachförderkonzept „Singen, Bewegen, Sprechen“ der Musikschulen in Kitas auch auf Grundschulen ausgeweitet werden. „Wir starten jetzt im September mit einem Pilotprojekt“, sagt er. Gleichwohl bestehe der Wunsch, dass es auch hierfür eine Landesfinanzierung gebe.
Die Stadt Filderstadt hat Eltern angeschrieben, um herauszufinden, wie hoch der Betreuungsbedarf ab 2026 sein wird. Eine Auswertung der Rückmeldungen soll noch in diesem Sommer erfolgen. Um sich auf die Kinder vorzubereiten, brauchen Einrichtungen wie das Filum Planungssicherheit. „Man wartet auf Entscheidungen“, sagt Katrin Bleier, und damit meint sie vor allem Entscheidungen konzeptioneller und finanzieller Art. Musikalisches Fachpersonal zu finden, werde schwer genug. Ähnlich sieht es Ingo Sadewasser. Er betont: „Wir brauchen Klarheit, was kommt, und Entscheidungen, was gewünscht ist ab 2026.“
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Hunderttausende Plätze fehlen
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen. Das Institut für deutsche Wirtschaft hat bereits Ende 2023 einen Bericht veröffentlicht, wonach bundesweit rund 2,35 Millionen Ganztagsplätze benötigt werden, wenn der Rechtsanspruch im Schuljahr 2029/30 vollständig in Kraft ist. Demnach müssen noch 700 000 Plätze geschaffen werden, allein in Baden-Württemberg 74 100; 38 Prozent mehr gegenüber dem Ist-Stand.