Meist werden aktuell nur ein oder zwei Kinder betreut. Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch

Eltern in „systemrelevanten“ Berufen werden entlastet. Die Nachfrage ist aber gering.

Marbach-Bottwartal - Seit Dienstag haben Schulen und Kindergärten geschlossen. Das heißt: Berufstätige Eltern müssen sich etwas einfallen lassen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Alle Städte und Gemeinden in der Region haben sogenannte Notfallgruppen bei Kindergarten und Hort eingerichtet. Die sind für Kinder von Eltern gedacht, die in unverzichtbaren Berufen arbeiten. Dazu gehören Tätigkeiten in der Gesundheitsversorgung, Polizei oder Feuerwehr, aber auch die Lebensmittelbranche. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in einem solchen Beruf arbeiten oder dass ein Elternteil alleinerziehend ist. Und, so betont die Erdmannhäuser Bürgermeisterin Birgit Hannemann: „Es reicht nicht aus, wenn jemand beispielsweise bei einem Energieversorger arbeitet, aber dessen Tätigkeit nicht dringend benötigt wird, um die Energieversorgung aufrecht zu erhalten.“

Den Nachweis darüber, ob die Eltern in so einem systemrelevanten Beruf tätig sind, handhaben die Gemeinden unterschiedlich. Einige, wie beispielsweise Pleidelsheim oder Steinheim, wollen eine Bestätigung des Arbeitgebers oder einen Dienstausweis sehen, andere fragen die Telefonnummer des Arbeitgebers ab, um „falls nötig“, wie Affalterbachs Hauptamtsleiter Alexander Langner sagt, nachhaken zu können.

In den meisten Gemeinden läuft die Notfallbetreuung seit Dienstag, in Steinheim startet sie am Mittwoch. „Wir haben gesagt: Lieber alles bis ins Detail geklärt, damit wir voll durchstarten können“, erläutert der Erste Beigeordnete der Stadt, Norbert Gundelsweiler. Ob Bedarf besteht, stand am Dienstag noch nicht fest; falls Kinder betreut werden müssen, dann zentral im Kinderhaus Lehenstraße. In Mundelsheim habe man „das ganze Wochenende fieberhaft gearbeitet“, so Hauptamtsleiter Pietro Leonetti, um übergangslos eine Betreuungsmöglichkeit anzubieten. Schon am Wochenende habe man die Berufe der Eltern abgefragt und sei dann aktiv auf die zugegangen, deren Kinder für eine Notfallbetreuung infrage kämen. Man könne aber auch jetzt noch über ein einfaches Formular anfragen.

In Marbach gibt es laut Auskunft der Ersten Beigeordneten Franziska Wunschik insgesamt sieben Kinder in der Notfallbetreuung, davon zwei in der Grundschule. Sie werden nicht zu einer Gruppe zusammengefasst, sondern in ihrer jeweiligen Einrichtung betreut. Auch Beilstein,, Großbottwar, Oberstenfeld, Pleidelsheim und Benningen setzen auf getrennte Betreuung, während außer Steinheim auch Affalterbach, Mundelsheim und Kirchberg eine zentrale Betreuung für Kindergarten- und Grundschulkinder anbieten – in Affalterbach ist es der Kindergarten Klingenstraße, in Steinheim der in der Lehenstraße, in Mundelsheim der Kindergarten Dammstraße, in Kirchberg die Kita in der Schulstraße. Meist sind dort aktuell aber nur ein oder zwei Kinder.

In Kirchberg beispielsweise sei ein Kind angemeldet gewesen, aber nicht gekommen, sagte die zuständige Gemeindemitarbeiterin Christine Bärwald. In Oberstenfeld wird laut Silke Gustmann, der Gesamtleiterin der Kindertageseinrichtungen, in zwei Einrichtungen je ein Kind betreut. „Das dürften aber wohl noch mehr werden“, so ihre Einschätzung.

In Pleidelsheim gebe es aktuell erst eine Anfrage, die auch positiv beschieden werde, erklärte Bürgermeister Ralf Trettner. Und auch wenn es mehr Kinder werden sollten, würden diese in ihrer jeweiligen Einrichtung betreut: „Wir werden nicht zusammenfassen“, betonte der Rathauschef.

Auch Murr setzt momentan auf dezentrale Betreuung in der jeweiligen Einrichtung. Da aktuell aber nur zwei Kinder angemeldet seien – eines in der Grundschule und eines im Kindergarten -, denke man auch über nur eine Gruppe nach, erklärte Bürgermeister Torsten Bartzsch.

Uneins sind die Gemeinden bei der Frage der Gebühren. Viele buchen im April gar nicht erst ab, andere haben noch nicht entschieden, wie sie verfahren sollen, und Mundelsheim verweist Wie Benningens Bürgermeister Klaus Warthon auf eine entsprechende Satzung, wonach bei einer Schließung aus besonderem Anlass und für weniger als einen Monat Dauer trotzdem Gebühren zu entrichten seien. Entscheiden werde aber der Gemeinderat.