542-mal mussten Mitarbeiter des Jugendamtes im vergangenen Jahr überprüfen, ob im Kreis ein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt. Foto: dpa

Immer wieder stehen Menschen in pädagogischen Berufen vor der Frage, ob bei Schützlingen das Kindeswohl gefährdet ist. Die Schulungen des Jugendamtes zu dem Thema sind überrannt.

Kreis Ludwigsburg - Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Polizei oder das Jugendamt einzuschalten? Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun haben und den Verdacht hegen, dass das Wohl eines Schützlings gefährdet ist, bewegen sich bei dieser Frage auf schmalem Grat: Sie müssen das Recht der Kinder auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit im Blick haben, aber auch die Rechte der Erziehungsberechtigten.

Dass die Verunsicherung über die richtige Einschätzung und der Informationsbedarf über angemessenes Vorgehen groß sind, merkt das Team der Koordinationsstelle Kinderschutz am Ludwigsburger Landratsamt ganz konkret: Auf seine dieses Jahr angebotenen acht Grundlagenseminare für Kita-Personal, Schulsozialarbeiter und Beschäftigte der offenen Kinder- und Jugendarbeit gab es einen regelrechten Run, sie waren im Handumdrehen ausgebucht. 140 Anmeldungen kamen nicht zum Zuge. Dabei war die Zahl der Seminare ohnehin schon aufgestockt worden. Die Nachfrage sei aber immer hoch gewesen, sagt der Landratsamt-Sprecher Andreas Fritz. Ein signifikanter Anstieg an Anfragen im zeitlichen Zusammenhang mit Missbrauchsfällen wie in Schwieberdingen oder Staufen sei nicht erkennbar.

Fast 550 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung mussten 2017 geprüft werden

Einen Anspruch auf diese Seminare gibt es ohnehin nicht. „Wir sind einer der wenigen Kreise überhaupt, die solche Schulungen kostenfrei anbieten“, merkt Fritz an. „Wir versprechen uns davon, im Kreis mit einer einheitliche Sprache im Kinderschutz sprechen zu können.“ In erster Linie müssen Träger ihre Mitarbeiter aber selbst schulen, um ihrem Schutzauftrag nachkommen zu können: Das regelt ein Vertrag mit dem Landratsamt. „Ohne diese Vereinbarung bekommen sie keine Betriebserlaubnis“, sagt der Pressesprecher. „Wir halten es für unabdingbar, dass innerhalb der Teams in den Einrichtungen eine Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz erfolgt, um einheitliche Standards zu haben und um im Akutfall handlungsfähig zu sein.“ Einzelne Kommunen und freie Träger schulen ihre Mitarbeiter fast komplett eigenständig, andere lassen fast ausschließlich durch das Landratsamt schulen. Das Amt versucht bei der Platzvergabe, dass alle anfragenden Einrichtungen zumindest mit einer Anmeldung berücksichtigt werden können und die Erkenntnisse aus den Seminaren dann nach dem Multiplikatorenprinzip in den Einrichtungen weitergetragen werden.