Das Sozialgericht wird über den Fall entscheiden. Foto: Achim Zweygarth

Seit 2006 hat sich bei der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung nichts getan. Das muss sich ändern. Die niedrige Bezahlung erschwert es, verlässliche Assistenzkräfte zu finden, meint Viola Volland.

Stuttgart - Seit 13 Jahren sind die Pauschalen der Eingliederungshilfe nicht erhöht worden – dennoch sollen sie weiter angemessen sein. 860 Euro bekommt ein Träger, um die Assistenz im Ganztag zu finanzieren – 1131 Euro, wenn es sich um ein besonders herausforderndes Kind handelt. Kein Wunder, dass es einen Mangel an Assistenzkräften gibt. Die Mittel ermöglichen nur prekäre Beschäftigung oder die Finanzierung eines Freiwilligendienstes, so man eine FSJ-Kraft findet. Der Frust der Betroffenen ist verständlich. Die Sätze müssen steigen.

 

Die Bedarfe sind unterschiedlich

Noch besser wäre, sich von den Pauschalen zu verabschieden. Denn die Bedarfe sind unterschiedlich, selbst bei der gleichen Behinderung: Das eine Kind mit Down-Syndrom kann recht unkompliziert sein, während das andere einer Eins-zu-eins-Betreuung bedarf, weil es Weglauftendenzen hat. Doch schon 2006 erschien der Stadt das „Mehrkostenrisiko“ zu hoch, um von den Pauschalen abzurücken. An dieser Sicht dürfte sich nichts geändert haben. Umso besser, dass eine Familie gewagt hat zu klagen. Wird das Sozialgericht die Verwaltung zwingen, auf ein individuelles Verfahren umzustellen? Oder wird es die Position der Stadt stärken? Dass diese auch andere wie die Krankenkassen gefordert sieht, sich an der Eingliederungshilfe zu beteiligen, ist bei komplexen Krankheitsbildern nachvollziehbar.

Kita für alle – ein lobenswerter Anfang

Die Stadt sieht offenbar selbst Handlungsbedarf bei der Inklusion. Schließlich hat sie die „Kita für alle“ entwickelt. Das Konzept überzeugt. Die Schwerpunktkitas sollen bis zu fünf Kinder mit Behinderung aufnehmen, es geht nicht um separate Sondereinrichtungen. Zwar profitieren zunächst wenige Kinder, doch es ist ein Anfang – mittelfristig dürfen hoffentlich mehr Einrichtungen mitmachen. In den Kitas werden Heilpädagogen zum Team gehören, fest angestellt wohlgemerkt. Das hätte Leuchtturmwirkung. Eine Festanstellung sorgt für Kontinuität. Doch Kinder mit Behinderung, die nicht in eine „Kita für alle“ gehen, dürfen nicht hinten runter fallen. Auch bei der Eingliederungshilfe muss gehandelt werden.