Immer wieder werden große Kinderporno-Plattformen im Internet enttarnt. Foto: dpa

Auch wer im Internet vermeintliche Kinder anmacht, hinter denen Polizeibeamten stecken, riskiert Haft. In einem neuen Gesetzesentwurf geht es darum, die Grenzüberschreitung im Netz einzudämmen.

Berlin - Die Bundesregierung will auch den sexuell motivierten Kontakt zu einem sogenannten Schein-Kind bestrafen. Dabei geht es vor allem um Polizeibeamte, die sich im Internet als Kind ausgeben. Der entsprechende Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) befindet sich seit Freitag in der Ressortabstimmung und liegt unserer Zeitung vor. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind schon lange generell strafbar. Seit 2004 ist auch das sogenannte Cyber-Grooming strafbar. Gemeint ist die Online-Kontaktaufnahme zu Kindern, um sie „zu sexuellen Handlungen zu bringen“. Es drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft. Justizministerin Barley sieht nun aber eine „Strafbarkeitslücke“, die sie schließen möchte.

„Abstrakte Gefahr“ für reale Kinder

Strafbar ist das Cyber-Grooming nämlich nur, wenn im Internet ein real existierendes Kind angesprochen wird. Dagegen ist es bisher nicht strafbar, wenn ein Polizeibeamter kontaktiert wird, der sich im Internet als Kind ausgibt. Juristisch gilt dies als „untauglicher Versuch“. Künftig soll der Versuch des Cyber-Groomings immer dann strafbar sein, wenn „eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken“.

Ministerin Barley hält dies für strafwürdig, weil der Täter „eine innere Hemmschwelle überschritten hat“, so die Gesetzesbegründung. So habe er sich selbst „bestärkt“, weiterhin im Internet Kontakt zu vermeintlichen Kindern aufzunehmen. So entstehe eine „abstrakte Gefahr“ für reale Kinder. Wegen der „zum Ausdruck gebrachten kriminellen Energie“ sei die geplante Strafvorschrift „sachgerecht“. Wer hinter dem „Schein-Kind“ steckt, ist laut Gesetzentwurf egal. Dies kann ein verdeckt ermittelnder Polizist sein. Es können aber auch die Eltern eines Kindes sein, die dessen Account nutzen, um Pädophile aufzuspüren.

Das Vorhaben steht schon im Koalitionsvertrag

Der Gesetzentwurf der Justizministerin kommt nicht überraschend. Schon im Koalitionsvertrag hieß es: „Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cyber-Groomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen.“ Seitdem hat die CDU/CSU schon mehrfach von Barley die Vorlage eines Gesetzentwurfs angemahnt.