Die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens (re.) und Cinja Tillmann hoffen auf eine neue Chance im kommenden Jahr. Foto: imago/Peter Weber

Weil sie sich ohne den Status eines Nationalteams ungerecht behandelt fühlen verklagen die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann den Deutschen Volleyball-Verband. Nun steht der Gerichtstermin.

Frankfurt - Die Karriere der Beachvolleyballerinnen Kim Behrens (27) und Cinja Tillmann (28) ist ein großer Kampf. Im Sand – aber auch außerhalb des Spielfeldes. Weil sich das Duo, das seit Anfang 2019 zusammen spielt, vom Deutschen Volleyball-Verband (DVV) nicht nur unangemessen und unfair behandelt fühlt, sondern auch ausgebremst und ausgebootet, kommt es nun zu einem besonderen Duell – vor Gericht. Behrens/Tillmann klagen gegen die Nominierungspraxis des DVV für die großen Beachvolleyball-Turniere.

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Am 18. März 2020 beschäftigt sich die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt mit dem Fall. „Die Mädels haben zuletzt versucht, sich nicht zu sehr mit der juristischen Angelegenheit zu befassen, sondern sich auf den Sport zu konzentrieren, was nicht einfach war“, sagt Hans Voigt, einer der Trainer der beiden Athletinnen, „umso erleichterter sind sie nun, dass klar ist, wie es weitergeht und es diesen Termin gibt.“

Startplätze nur für die Nationalteams

Der DVV hat vor der Saison, die im November in Mexiko zu Ende ging, in Karla Borger/Julia Sude, Margareta Kozuch/Laura Ludwig, Sandra Ittlinger/Chantal Laboureur und Victoria Bieneck/Isabel Schneider vier Nationalteams benannt, auf die er anschließend nicht nur voll baute, sondern die er auch schützte – indem er ihnen Startplätze bei wichtigen Turnieren garantierte. Nicht berücksichtigt wurde dabei das fünfte deutsche Team aus der erweiterten Weltspitze. Statt Behrens/Tillmann, wie in anderen Ländern üblich, zumindest ein Ausscheidungsspiel um den letzten seiner vier Startplätze bei World-Tour-Wettbewerben gegen das aktuell am weitesten hinten platzierte Team aus dem Nationalkader zuzugestehen, ging der DVV einen ganz eigenen Weg. Er sorgte dafür, dass Behrens/Tillmann bei sechs Turnieren gar nicht erst zugelassen oder wieder von der Startliste gestrichen wurden.

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Beach-Sportdirektor Niclas Hildebrand begründete dies mit der aus seiner Sicht fehlenden Perspektive für das zurückgesetzte Duo: „Meine Aufgabe ist es, die bestmögliche Ausgangsposition für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio abzusichern. Und sportlich trauen wir den anderen vier Teams grundsätzlich eben wesentlich mehr zu.“

Es geht auch um eine Grundsatzfrage

Ob diese Art der (Nicht-)Nominierung rechtens ist, wird nun geklärt. Kim Behrens, die derzeit freigestellte Kommissarin der Stuttgarter Polizei, und Cinja Tillmann wollen vor dem Landgericht Frankfurt erreichen, dass der DVV seine Kriterien ändern muss und sie somit 2020 mehr Turniere spielen können. Außerdem klagen sie auf 25 000 Euro Entschädigung für entgangene Einnahmen. „Es muss im deutschen Beachvolleyball endlich wieder das Leistungsprinzip gelten“, sagt Trainer Hans Voigt, „es geht um die sportliche Zukunft meiner beiden Athletinnen, aber auch ums Grundsätzliche: Ein solcher Fall darf nicht noch einmal vorkommen.“