Ins Zwielicht geraten: Vor dem Landgericht Stuttgart wurde jetzt im vierten Prozess um Schmiergelder auf der Böblinger Kfz-Zulassungsstelle das Urteil gesprochen. Foto: dpa/Marc Müller

Viertes Urteil rund um Bestechungen in der Zulassungsstelle Böblingen: Das Landgericht Stuttgart verurteilt ehemaligen Prüfingenieur zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.

Drei Jahre nach dem Tatkomplex um gefälschte Kfz-Zulassungen in den Zulassungsstellen Böblingen und Leonberg ist nunmehr ein viertes Urteil in diesem Zusammenhang gefallen. Das Landgericht Stuttgart hat einen ehemaligen TÜV-Prüfingenieur nach einem rund drei Monate langen Prozess wegen Bestechlichkeit in 25 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 69-Jährige zwischen Dezember 2018 und Februar 2020 in insgesamt 25 Fällen für rund 60 Fahrzeuge falsche Prüfberichte über Haupt- und Abgasuntersuchungen ausgestellt hat.

 

Eine nicht versiegende Einnahmequelle gesichert

Zuvor hatte es bereits drei Urteile zu diesem Themenkomplex gegeben: Das Landgericht Stuttgart hatte im Mai 2021 die Haupttäterin, eine Ex-Mitarbeiterin der Zulassungsstelle, zu vier Jahren und fünf Monaten Haft wegen Bestechlichkeit in knapp 300 Fällen und ihren zeitweiligen Lebensgefährten im August 2021 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Außenstelle Leonberg wurde vom Amtsgericht Leonberg im Oktober vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten wegen Bestechlichkeit in 25 Fällen verurteilt.

Die fünfte große Strafkammer am Landgericht ging davon aus, dass der ehemalige Prüfingenieur, der mittlerweile in Rente ist, die Prüfberichte erstellt hat, ohne die Fahrzeuge teilweise überhaupt gesehen zu haben. Motiv sei der Wunsch nach einer fortlaufenden Einnahmequelle gewesen.

Datenblätter für Luxuslimousinen aus dem Ausland frisiert

Darüber hinaus kam das Gericht zu der Erkenntnis, dass der Angeklagte teilweise unrichtige Datenblätter über die Herkunft der Autos ausgestellt hat. Es habe sich überwiegend um Luxuslimousinen wie BMW X5, Audi Q7, Porsche Cayenne, Maserati, Jeep Grand Cherokee oder Mercedes AMG gehandelt.

Diese seien nicht für den europäischen Straßenverkehr zugelassen gewesen, sondern stammten in Wirklichkeit aus den USA, Kanada, Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Für diese habe der 68-Jährige europäische Zulassungen bescheinigt. Den Schaden hat das Gericht mit knapp 8600 Euro angenommen, weil 15 Autos in Deutschland weiterverkauft wurden, ohne dass die für die EU-Zulassung notwendigen Gutachten erstellt wurden, die sich auf 200 beziehungsweise 450 Euro belaufen.