Die Verkaufsräume der Autohäuser durften wegen Corona schon lange keine Kunden mehr betreten. Der Verband des Kfz-Gewerbes im Land prüft nun eine Klage gegen die Schließungsvorgabe. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

In den Autohäusern ist genügend Platz, um alle Coronavorgaben einzuhalten, argumentiert das Kfz-Gewerbe. Dennoch darf nicht geöffnet werden. Das Gewerbe erwägt, dagegen zu klagen.

Stuttgart - Der Verband des Kfz-Gewerbes im Land will an diesem Mittwoch darüber entscheiden, ob er die Klage eines Mitgliedsbetriebs gegen die mit den Coronabeschlüssen verbundene weitere Schließung der Autohäuser unterstützt. Eine Kanzlei sei mit der Prüfung beauftragt, das Präsidium werde die Entscheidung treffen. Man könne mit milderen Mitteln wie Abstand in den großen Verkaufsräumen und medizinischen Masken die gleiche Sicherheit herstellen wie mit der Schließung, sagt Verbandsgeschäftsführer Carsten Beuß, eine Öffnung sei daher wieder zuzulassen.

Politische Lösung besser als Klageweg

Die Betriebe stünden „mit dem Rücken zur Wand, die Aufträge sind massiv eingebrochen, aber wir haben bisher keinerlei Öffnungsperspektive“. Ob eine geringe Inzidenz erreicht und gehalten werde sei fraglich, genauso wie die weiteren politischen Beschlüsse Anfang März. „Eine politische Lösung wäre besser als der Klageweg“, so Beuß.

Die Schließungen gelten bis mindestens 7. März, ausgenommen wurden nun Friseure, die ab dem 1. März mit Terminvereinbarungen wieder öffnen dürfen. Terminvereinbarungen seien im Kfz-Handel genauso möglich, sagt die Stuttgarter Innung. Man strebe eine Eilentscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof an.