In der Evangelischen Kirche in Baden bewirbt sich erstmals eine Frau für das Bischofsamt. Die 53-jährige Oberkirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track aus Hannover wird im Juli gegen zwei männliche Kandidaten antreten. Foto: dpa

In der Evangelischen Kirche in Baden bewirbt sich erstmals eine Frau für das Bischofsamt. Die 53-jährige Oberkirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track aus Hannover wird im Juli gegen zwei männliche Kandidaten antreten.

Karlsruhe - In der Evangelischen Kirche in Baden bewirbt sich erstmals eine Frau für das Bischofsamt. Die 53-jährige Oberkirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track aus Hannover werde im Juli gegen zwei männliche Kandidaten antreten, teilte der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission, Dekan Thomas Jammerthal, am Montag in Stuttgart mit.

Nominiert wurden noch der 55-jährige Jochen Cornelius-Bundschuh, Leiter der Theologischen Ausbildung in Karlsruhe, und der 52 Jahre alte Heinz-Martin Döpp, Direktor einer evangelischen Schule in Heidelberg. Das Amt wird allerdings erst Anfang Juni 2014 frei, wenn Bischof Ulrich Fischer in den Ruhestand.

Eine weibliche Bewerberin ist nicht die einzige Neuerung bei dieser Wahl. Bislang war die Ernennung der Bischöfe weitgehend hinter verschlossenen Türen erfolgt. Diesmal will die Synode eine größtmögliche Transparenz herstellen. So wurden im Vorfeld die Gemeinden um Kandidaten-Vorschläge gebeten. 55 Namen wurden genannt, darunter 21 von Frauen und ebenso viele aus anderen Landeskirchen. Die drei aus diesem Kreis ausgewählten Kandidaten sollen sich zudem im Mai und Juni in jeweils einem Gottesdienst in Nord- und Südbaden vorstellen. Nicht zuletzt wurde im Vorfeld die Amtszeit des Bischofs auf zwölf Jahre begrenzt.

Die Entscheidung fällt die Synode am 19. Juli in einem komplizierten Wahlverfahren. Der künftige Bischof benötigt eine Zwei- Drittel-Mehrheit. Erreicht diese keiner der drei Kandidaten in drei Wahlgängen, scheidet der- oder diejenige mit den wenigsten Stimmen aus. Kann sich in der folgenden Stichwahl niemand durchsetzen, so tritt der Bewerber mit den meisten Stimmen alleine zu einem letzten Wahlgang an. Verfehlt er abermals die notwendige Stimmenzahl, gilt die Wahl als gescheitert und es muss nach neuen Bewerbern gesucht werden.