Der Angeklagte muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Foto: Patricia Sigerist

Ein junger Mann aus Kernen wird wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Waiblingen zu Arbeitsstunden verurteilt. Der 19-Jährige hatte unter anderem einem Polizisten in den Finger gebissen.

Waiblingen/Kernen - Beim Anblick des Angeklagten fällt es schwer, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu glauben. Unsicher und mit leiser Stimme bestätigt dieser die Angaben zu seiner Person. Neben Beleidigung in vier Fällen muss sich der 19-Jährige aus Kernen wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte vor dem Amtsgericht in Waiblingen verantworten.

Der Arbeitssuchende soll am 21. Mai des vergangenen Jahres nachts mit einem Freund am Hauptbahnhof in Stuttgart unterwegs gewesen sein. Im alkoholisierten Zustand habe er mit einer Gruppe von Jugendlichen Streit angefangen, heißt es in der Anklage. Daraufhin kamen zwei Streifenpolizisten dazu und wollten die Ausweise kontrollieren. Der Angeklagte weigerte sich und bezeichnete laut Aussage der Polizisten die beiden als „lächerliche Truppe“. Daraufhin erteilten ihm die zwei Beamten einen Platzverweis, dem der junge Erwachsene jedoch nicht nachkam. Stattdessen soll er demonstrativ seine Zigarette weiter geraucht haben. Als ein Polizeibeamter dann versuchte, ihn aus dem Bahnhof in Richtung Klett-Passage zu schieben, eskalierte die Situation.

Die Beamten müssen Verstärkung anfordern

Der Jugendliche wehrte sich so heftig, dass die beiden Beamten Verstärkung anfordern mussten. Laut Aussage eines Polizeiobermeisters waren vier Beamte etwa zehn Minuten lang damit beschäftigt, den 19-Jährigen festzuhalten. Dabei soll der Angeklagte die Polizisten als „Arschlöcher“ beleidigt und dem Polizeimeister in den Finger gebissen haben. Zudem soll er versucht haben, einem anderen Beamten ins Gesicht zu treten.

Der junge Mann konnte sich vor Gericht nicht an die Beleidigungen erinnern: „Ich habe mich nur aus Reflex gewehrt“, versuchte er seine Gewalt zu entschuldigen. Von der Auseinandersetzung mit der Polizei trug der Angeklagte mehrere Prellungen davon. Erst in der Ausnüchterungszelle konnte er sich beruhigen.

Der Angeklagte gibt dem Alkohol die Schuld

Für sein aggressives Verhalten hatte der 19-Jährige eine Erklärung: „Wenn ich Alkohol trinke, bin ich ein komplett anderer Mensch.“ Während der Verhandlung widersprachen sich die Aussagen des Angeklagten und der zwei Zeugen immer wieder. Der Angeklagte sagte, dass die Polizisten ihn zu Boden geschubst hätten, während der Polizeiobermeister angab, dass sich der junge Mann extra fallen lassen habe. Ebenso betonten die Zeugen, dass der 19-Jährige von Anfang an aggressiv aufgetreten sei und ihnen deshalb keine andere Wahl ließen, als Gewalt anzuwenden.

Am Ende des Prozesses entschuldigte sich der Angeklagte für seine Taten und zeigte Reue. Er werde in Zukunft weitestgehend auf Alkohol verzichten. Ebenso möchte er eine Ausbildung bei der Diakonie Stetten als Heilerziehungspfleger starten. Die Richterin nahm seine Einsicht zur Kenntnis, erklärte jedoch auch, dass Alkohol keine Entschuldigung für seine Taten sei. Letztendlich verurteilte sie ihn zu 40 Arbeitsstunden, von denen er bereits 20 Stunden im Voraus geleistet hatte.