Beanstandet: das Ortswappen auf dem Ortsschild als Vereinsemblem. Foto: Eva Herschmann

Nicht jeder Verein darf das Wappen der Gemeinde nutzen, schon gar nicht ohne Erlaubnis aus dem Rathaus. Für Streit sorgt eine irrtümlich begangene Ordnungswidrigkeit.

Kernen – Die hohen Herren im Rathaus, die wackeren Hüter des Gemeindewappens, gelten jetzt – berechtigt oder nicht – als Paragrafenreiter. Dieses eher mittelalterliche, gleichwohl offizielle Zeichen mag antiquiert sein. Aber dennoch will der Verein K 21 der Stuttgart-21-Gegner, zum vollen Namen ergänzt der „Verein zur Förderung eines zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs“ nicht darauf verzichten, sich mit dem Wappen zu schmücken. So wie es manche der alteingesessenen Vereine traditionell auch pflegen. Irrtümlich nahmen die Vereinsleute an, sie dürften das etwas veränderte, aber noch erkennbare Wappen für ein Vereinsschild zu verwenden. Sie hoben es stolz auf ein Foto unserer Zeitung. Und stellten den Zeitungsartikel auch auf ihre Webseiten.

Ohne Erlaubnis der Gemeindeverwaltung ist das aber eine Ordnungswidrigkeit, welche die Obrigkeit zu unterbinden hat. Die Ordnungswidrigen, wie K21-Sprecher Eberhard Kögel, reagieren in E-Mails auf das Verbot ziemlich beleidigt, und schon entspinnt sich die Dorfposse, pardon, eine ernste Grundsatzdebatte über die Gleich- oder Ungleichbehandlung der Vereine.

Ein Verbot per E-Mail aus dem Rathaus

Die E-Mail aus dem Rathaus kam ziemlich zahm daher: Nicht einmal die Lieblingsstrafe der Behörden, die gebührenpflichtige Verwarnung, war angedroht. Hauptamtsleiter Bernhard Bühler klärte den K-21-Sprecher Eberhard Kögel, einen vielfach im Ort präsenten und engagierten Bürger anstelle des ihm nicht namentlich bekannten Vorsitzenden auf, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, mit der Forderung, das Wappen nicht mehr führen. Eine nachträgliche Genehmigung stellte der Beamte nicht in Aussicht, vermutlich weil er K 21 als politische Vereinigung ansieht, die die Gemeinde Kernen als ganzes nicht repräsentieren kann. Auch gesetzestreuen Parteien und Wählervereinigungen musste die zur Neutralität verpflichtete Verwaltung in Wahlkämpfen schon untersagen, sich mit dem Wappen ablichten zu lassen, ist zu hören.

Ein Kämpfernatur will jetzt alles ganz genau wissen

Wer Eberhard Kögel so vermeintlich den Fehdehandschuh hinwirft, muss aber wissen, dass dieser kämpft. Und schon rauscht der von ihm angepustete Blätterwald, und nichts weniger als das grundgesetzliche Recht auf Gleichbehandlung scheint in Frage gestellt. Denn der Trachtenverein, der Schwäbische Albverein und womöglich noch viele weitere nutzen, wie behauptet sogar mit Genehmigung, das Kernener Logo. Argumentativ wird aufgerüstet: Inzwischen liegt ein detaillierter Fragenkatalog von K 21 an die Verwaltung vor.

Der Bürgermeister hält die Diskussion für sinnlos

Die Beamten ihrerseits haben sich in ihre Trutzburg, das Rathaus,zurückgezogen. Bernhard Bühler, obwohl als Hauptamtsleiter auch der Pressesprecher, will schon nicht mehr zitiert werden, und Bürgermeister Stefan Altenberger reagiert pikiert: „Da muss schon jemand sehr viel Zeit und Muße haben, wenn er eine solch sinnlose Diskussion anzettelt. Oder – was nicht ganz auszuschließen ist – eine gewisse Profilierungssucht. Sowohl für das eine wie auch für das andere hat die Verwaltung weder Zeit noch Lust. Wir haben Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt. Das war’s.“

Hat einer den Verein bei den Rathausbeamten verpfiffen?

Der Leser darf bei so viel Empfindlichkeit auf beiden Seiten zu Recht vermuten, dass die Kontrahenten, Eberhard Kögel und der Bürgermeister, schon bei anderen Gelegenheiten zusammengerasselt sind und anschließend das eine oder andere ausfochten. Den Vorwurf der Profilierungssucht weist Kögel allerdings zurück. Das müsse doch für den gelten, der den politischen Verein, wie er vermutet, bei den Rathausbeamten verpfiffen hat. Noch ein Eifriger am Werk? Das Foto in unserer Zeitung ging nämlich im November 2013 noch unbeanstandet durch.